Verfahrens-Lotse

Verfahrens-Lotsen unterstützen junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien.

Wem helfen wir?

Unterschiedlich bemahlte kleine Spielfiguren, darunter eine Figur in einem Rollstuhl, stehen sich an den Händen haltend in einem Kreis auf einer roten Decke
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt/ A. Jakob

Wir helfen jungen Menschen
bis zum Alter von 27 Jahren.

Das gilt vor allem:

Wenn Sie eine Behinderung haben.
Oder von einer Behinderung bedroht sind.

Wir helfen auch:

  • Eltern.
  • Müttern.
  • Vätern.
  • Oder anderen Personen, die sich um ein Kind kümmern.
    Und für das Kind Sorge tragen.

Wie helfen wir Ihnen?

Hand am Steuer eines Bootes
Foto: © Image by wirestock on Freepink

Ein Antrag oder Verfahren kann manchmal schwer sein.
Oder man braucht Hilfe,
weil man nicht weiß,
wer der Ansprech-Partner ist.
Oder wie man ihn erreicht.

Der Verfahrens-Lotse hilft Ihnen dabei.

  • Wir beraten, ob Sie Eingliederungs-Hilfe beantragen können.
    Das heißt:
    Welche Hilfen gibt es für mich.
    Oder mein Kind.
  • Wir erklären,
    wo es Eingliederungs-Hilfe gibt.
    Und wie man sie beantragen kann.
  • Wir helfen beim Antrag auf Eingliederungs-Hilfe.
  • Wir begleiten Sie zu den Terminen bei Ämtern und öffentlichen Stellen.
  • Wir helfen bei Gutachten
    und anderen Unterlagen, die schwer zu verstehen sind.
  • Wir helfen bei Schwierigkeiten mit Eingliederungs-Hilfe 
    im Kindergarten,
    in der Schule,
    bei der Ausbildung oder
    im Beruf.

Was ist noch wichtig?

weite Wiese mit einem roten Leichtturm am Ende
Foto: © Image by wirestock on Freepink
  • Die Arbeit des Verfahrens-Lotsen ist kostenlos.
    Das heißt:
    Sie müssen kein Geld bezahlen.
  • Das Angebot ist freiwillig.
  • Sie haben aber das Recht auf Hilfe durch einen Verfahrens-Lotsen.
    So steht es im Gesetz.
  • Die Gespräche mit dem Verfahrens-Lotsen unterliegen der Schweige-Pflicht.
    Das heißt:
    Die Informationen sind geheim.
    Und werden nicht an andere
    Personen oder Ämter gegeben.
    Wenn Sie das nicht wollen.
  • Wir beraten unabhängig von anderen Ämtern
    oder Beratungs-Stellen.
  • Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause.
  • Wir können Übersetzer
    oder Dolmetscher mitbringen.
Fünf Würfel mit unterschiedlichen Symbolen zur Kontaktaufnahme
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt/jittawit/123RF
Frau Dieck
Verfahrens-Lotsin
workTel. +49 361 655-4718+49 361 655-4718 faxFax +49 361 655-4709
work
Lüneburger Straße 3
99085 Erfurt

Weitere Informationen

Buslinie 9, Haltstelle Steinplatz

Fünf Würfel mit unterschiedlichen Symbolen zur Kontaktaufnahme
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt/jittawit/123RF
Frau Theuerkauf
Verfahrens-Lotsin
workTel. +49 361 655-4877+49 361 655-4877 faxFax +49 361 655-4709
work
Lüneburger Straße 3
99085 Erfurt

Weitere Informationen

Buslinie 9, Haltstelle Steinplatz

Deckblatt Flyer: Verfahrenslotse – Hilfe für junge Menschen mit Behinderung

Flyer Verfahrenslotse - Hilfe für junge Menschen mit Behinderung

Dateigröße: 480.5 kB | Dateityp: pdf | Dokument nicht barrierefrei

Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Jugendamt

Flyer Verfahrenslotse - Hilfe für junge Menschen mit Behinderung

Deckblatt Flyer: Verfahrenslotse – Hilfe für junge Menschen mit Behinderung_leichte Sprache

Flyer Verfahrenslotse - Hilfe für junge Menschen mit Behinderung in leichter Sprache

Dateigröße: 481.3 kB | Dateityp: pdf | Dokument nicht barrierefrei

Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Jugendamt

Flyer Verfahrenslotse - Hilfe für junge Menschen mit Behinderung in leichter Sprache.

Jugendamt

Wie erreichen Sie uns?

Rufen Sie uns an.
Und machen einen Termin aus.
Sie können auch eine E-Mail schreiben.

Oder kommen Sie zu unseren Öffnungs-Zeiten.

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und
13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und
13:30 bis 15:00 Uhr