Jugendgerichtshilfe - Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Silhouetten von zwei Personen erklimmen vor einer gewaltigen Bergkulisse in Blautönen einen Fels. Eine Person ist bereits oben und hilft der anderen beim Aufstieg.
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Allgemeine Informationen

Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.

Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

Die Jugendgerichtshilfe versteht sich als Partner und Mittler zwischen

  • dem straffällig gewordenen jungen Menschen,
  • dem Jugendgericht und
  • der Jugendhilfe

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe

Information und Beratung

  • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
  • die möglichen Folgen der Straftat,
  • Datenschutz und Vertrauensschutz,
  • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
  • bei Problemen und Schwierigkeiten in
    • Schule, Beruf und Ausbildung,
    • Familie und Wohnen,
    • Freizeit sowie bei
    • Schulden;

Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

  • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
  • Zukunftsperspektiven,
  • Hintergründe der Straftaten,
  • Jugendhilfemaßnahmen;

Unterstützung

  • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
  • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

Betreuung

  • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

Vermittlung und Begleitung von

  • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.

Mitwirkung und Begleitung für Jugendliche und junge Erwachsene in Strafverfahren vor den Jugendgerichten.

Häufige Fragen und Antworten

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

An welche Altersgruppe richtet sich die Hilfe?

Die Jugendgerichtshilfe wird allen gewährt, die zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre (Jugendliche) oder 18 bis
21 Jahre (Heranwachsende) sind.

Arbeitsgrundlage

Gewährung von:

  • Datenschutz,
  • Diskretion,
  • Freundlichkeit und
  • Vertrauen.