Warnung vor Starkregen und möglichem Hochwasser für das Stadtgebiet Erfurt
Durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) wurde für die kommenden Tage eine Unwetterwarnung ausgegeben. Auch Erfurt könnte von Niederschlagsmengen zwischen 50 und 150 Litern pro Quadratmeter betroffen sein. Feuerwehr und Garten- und Friedhofsamt mahnen zur Vorsicht.
Aktuelle Entwicklungen der Situation werden hier veröffentlicht.
(Quelle: TLUBN)
(Quelle: TLUBN)
Die Kommunen haben im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge die Pflicht zur Umsetzung gebotener und wirtschaftlich zumutbarer Hochwasserschutzmaßnahmen (Kosten-Nutzen-Verhältnis). Gleichwohl sind Handlungen zu unterlassen, welche dem Hochwasserschutz zuwiderlaufen. Zusätzlich trifft die Kommune auch eine Vorsorgepflicht, welche sich z.B. in der Nichtausweisung von Bauland in rechtlich festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (§ 76 WHG) widerspiegeln kann. Diese Vorsorgepflicht wird auch durch den Gesetzgeber innerhalb der Schutzvorschriften für Hochwasser im Wasserhaushaltsgesetz (§§ 72–81 WHG) vorgegeben.
Weiterhin sorgt das Land Thüringen an Gewässern 1. Ordnung (in Erfurt die Gera inklusive Flutgraben) in bestimmten Bereichen dafür, das Schutzziel eines hundertjährigen Ereignisses (HQ100) zu erfüllen. In Erfurt hat der Stadtrat darüber hinaus für Gewässer 2. Ordnung beschlossen, dass auch hier ein HQ100-Schutzziel erreicht werden soll (DS 2879/16, veröffentlicht im Amtsblatt vom 22.07.2016).
Nichtsdestotrotz sieht der Gesetzgeber auch die Pflicht zur Eigenvorsorge jeder Person vor, welche durch Hochwasser betroffen sein kann.
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz)
Die nachfolgenden Seiten – Vor dem Hochwasser, Während des Hochwassers und Nach dem Hochwasser – dienen kurz und knapp als grundlegender Handlungsleitfaden und als Startpunkt, um sich direkt aktiv vor Hochwasser zu schützen. In der Rubrik weiterführende Informationen können Sie Ihr Wissen weiter vertiefen sowie einen Überblick darüber erhalten, welche Vorsorgemaßnahmen in der Landeshauptstadt Erfurt bereits umgesetzt werden. Natürlich stehen Ihnen auch kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Erfurt für Ihre Fragen zur Verfügung.
Neben den Hochwassergefahren an Gewässern (in der Fachsprache: fluviale Ereignisse), wird es zukünftig auch verstärkt zu Überflutungen und damit Schäden durch Starkregen (pluviale Ereignisse) kommen. Die nachfolgenden Seiten und weiterführenden Informationen, insbesondere der Kartendienst der Stadtverwaltung Erfurt, bilden natürlich auch für diese Gefahren eine Handlungsgrundlage.