Erfurt für Hundebesitzer
- Es besteht Leinenpflicht im gesamten Erfurter Stadtgebiet: Das gilt für den Innenstadtbereich ebenso wie für die Ortsteile und den Steiger.
- Freies Laufenlassen der Hunde ist nur auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen erlaubt. Auf ausgeschilderten Flächen an diesen sechs Stellen dürfen Hunde von der Leine gelassen werden:
- im Nordpark,
- im Südpark,
- Roter Berg/Bonhoeffer Straße,
- Warschauer Straße, Nähe Tierheim,
- im Luisenpark/Dendrologischer Garten und
- Straße der Nationen/Lobensteiner Straße.
- Hundekot muss umgehend beseitigt werden. Egal ob kleiner oder großer Hund, kleiner oder großer Haufen: Liegenlassen kostet mindestens 50 Euro.
- Seit 12.05.2018 besteht Mitführpflicht für Hundetüten. Um Hundekot umgehend beseitigen zu können, sind Hundeführer verpflichtet, geeignete Tüten mitzunehmen. Auf Aufforderung des Bürgeramtes muss jeder Hundeführer ein Tütchen vorweisen können – egal, ob am Anfang oder am Ende der Gassirunde. Andernfalls können 20 Euro Bußgeld fällig werden.
- Eine Bitte für die Sauberkeit unserer Stadt: Gefüllte Tüten sind bitte gut verknotet in der eigenen Restmülltonne oder in einem der im Stadtgebiet aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.
Informationen zu Anzeigen zur Hundehaltung (ordnungsbehördliche Meldepflichten für Hundehalter), Erlaubnisverfahren zum Halten von gefährlichen Hunden und Anzeigen wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde oder auch zur Hundesteuer finden Sie hier: