Adoptionsberatung und Adoptionsvermittlung
Der Pflegekinder- und Adoptionsdienst sitzt in der Eugen-Richter-Straße 45 (Bayernhaus. 6. Etage, Zimmer 6.01-6.08), 99085 Erfurt.
"Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel‘‘ (Johann Wolfgang von Goethe).
Jedoch erhält nicht jedes Kind von seinen leiblichen Eltern diesen von Goethe beschriebenen Halt sowie ein förderliches familiäres Umfeld, um sich altersgerecht entwickeln zu können.
Familiäre Probleme, tiefgreifende persönliche Krisen oder körperliche bzw. psychische Erkrankungen der Eltern können dazu führen, dass Mütter und Väter bei der Erziehung des eigenen Kindes an ihre persönlichen Grenzen stoßen. Im Falle einer solchen Überforderung bietet das Jugendamt zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für diese Familien an (z.B. Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe).
Trotz dieser zur Verfügung stehenden Hilfen durch das Jugendamt ist es nicht immer möglich, dass das betroffene Kind in seiner Ursprungsfamilie verbleiben kann.
Die Eltern benötigen eventuell weitreichendere Unterstützung (z.B. Therapie) und können aufgrund dessen das Kind nicht umsorgen oder das Wohl des Kindes ist durch eine massive Krisensituation gefährdet, sodass eine andere geeignete Betreuung für das Kind zeitweise oder längerfristig erforderlich ist.
Pflegefamilien nehmen sich Kindern in solchen Situationen an. Sie bieten Ihnen einen vertrauensvollen Ort des Schutzes, der Fürsorge und der Nestwärme. Die Pflegeeltern stehen den Kindern bei der Bewältigung der erlebten familiären Krisen zur Seite, geben ihnen Zuwendung, eine neue Orientierung und unterstützen sie beim Heranwachsen.
- Beratung von Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind zur Adoption freizugeben,
- Überprüfung der Geeignetheit von Adoptivbewerbern,
- Vermittlung von Kindern zu Adoptiveltern,
- Führung der Vormundschaften,
- Information, Beratung, Begleitung und Hilfestellung bei abgebenden und annehmenden Eltern,
- Hilfe bei der Suche nach Herkunftseltern oder adoptierten Verwandten,
- Beratung zu Ehegattenadoption (Stiefkindadoption) sowie
- Klärung von Rentenversicherungsansprüchen.