Kommunalwahlen
Die Kommunalwahl findet nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) statt. In Erfurt werden nach diesen Regelungen der Stadtrat, der Oberbürgermeister (wird im Internet als extra Unterpunkt aufgeführt) und die Ortsteilbürgermeister gewählt.
Im Jahr 2008 wurden das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung überarbeitet. Eine wesentliche Änderung waren der Wegfall von Stichwahlen bei der Wahl der Bürgermeister und der Wegfall der 5-Prozent-Hürde bei der Wahl der Stadtratsmitglieder. Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes vom 26. Februar 2010 wurden die Stichwahlen wieder eingeführt.
Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Kommunalwahl unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2015 ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).
Den Wahltag für die Stadtratsmitgliederwahl legt die Landesregierung fest. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats. Die Stadt Erfurt bildet das Wahlgebiet. Es werden 50 Stadtratsmitglieder nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Jeder Wähler hat drei Stimmen.
Die Ortsteilbürgermeister werden zugleich mit den Stadtratsmitgliedern gewählt. Die Amtszeit beginnt und endet mit der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates. Im Falle einer Wiederholungswahl beginnt sie frühestens am Tag nach der Annahme der Wahl. Jeder Wähler hat eine Stimme. Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Das Wahlgebiet bildet der Ortsteil.
Die Amtsperiode des Oberbürgermeisters beträgt sechs Jahre. Weitere Informationen zur Oberbürgermeisterwahl erhalten Sie über den Unterpunkt Oberbürgermeisterwahl.