Bürgerentscheid
Durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das ThürEBBG.
Mit einem Bürgerbegehren wird zunächst der Antrag auf die Durchführung eines Bürgerentscheids gestellt. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage.
Der letzte Bürgerentscheid fand am 19.03.2023 im Ortsteil Büßleben statt.
endgültiges Abstimmungsergebnis
Der Abstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2023 für den Bürgerentscheid über die ,,Bewusst nachhaltige und praktisch-ästhetische Gestaltung der Dorfmitte Büßleben,, vom 19. März 2023 im Ortsteil Büßleben der Landeshauptstadt Erfurt nachfolgendes Ergebnis festgestellt:
Zahl der Stimmberechtigten: | 1.015 |
Zahl der Abstimmenden: | 618 |
Abstimmungsbeteiligung: | 60,9 % |
gültige Stimmabgaben: | 618 |
ungültige Stimmabgaben: | 0 |
Anzahl der Stimmen | Prozent | |
---|---|---|
Ja | 156 | 25% |
Nein | 462 | 75% |
Der Antrag des Bürgerbegehrens konnte nicht die Mehrheit der gültigen Stimmen nach § 23 Abs. 1 ThürEBBG auf sich vereinigen. Aus diesem Grund ist der Antrag des Bürgerbegehrens abgelehnt.