Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung stellt das zentrale Steuerungselement zur Umsetzung einer bedarfsgerechten und effektiven Kinder- und Jugendhilfe dar, die die Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen und ihrer Familien berücksichtigt.
Die Jugendhilfeplanung
- erhebt den Bestand von Einrichtungen, Diensten und anderen Angeboten,
- ermittelt den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der Adressat/-innen und
- leitet erforderliche quantitativen und qualitativen Maßnahmen ab.
Die Jugendhilfeplanung in Erfurt umfasst folgende Planungsbereiche:
- Tageseinrichtungen für Kinder/ Tagespflege,
- Hilfen zur Erziehung,
- Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie
- Familienbildung und Familienförderung.
Nach §80 des Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe sind die Einrichtungen und Angebote so zu planen, dass insbesondere
- Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,
- ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
- junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werde sowie
- Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.
Im Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKigaG (Thüringer Kindergartengesetz) erforderlich sind.
Im Maßnahmeplan Hilfen zur Erziehung sind die Erfurter Angebote im Bereich
- der Hilfen zur Erziehung,
- der Hilfen für junge Volljährige,
- der Eingliederungshilfen und
- der Krisenintervention
aufgeführt und Maßnahmen der Finanzierung dargestellt.
Der Erfurter Stadtrat hat am 14. Dezember 2022 den Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 beschlossen. Der Plan beschreibt die Angebote
- der Jugendarbeit,
- der Jugendverbandsarbeit und
- der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit
in der Landeshauptstadt Erfurt und enthält Festlegungen zu deren finanzieller Förderung und fachlicher Weiterentwicklung.
Der Erfurter Stadtrat hat am 14. Dezember 2022 den Familienförderplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 beschlossen. Der Plan beschreibt die Bedarfe sowie Angebote der Familienbildung und Familienförderung gemäß §16 SGB VIII. Darüber hinaus enthält er Festlegungen zu deren finanzieller Förderung und fachlichen Schwerpunktsetzung bzw. Weiterentwicklung.
Weitere Informationen
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
- Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)
- Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz
- Thüringer Gesetz zur Sicherung der Familienförderung (Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz - ThürFamFöSiG -)
- Verordnung zur Durchführung des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes (ThürFamFöSiGDVO)