Verfahrenslotsin hat ihre Arbeit als Netzwerkerin im Jugendamt aufgenommen
Hilfestellungen der Stadtverwaltung für Kinder bündeln
Die Hilfestellungen für Kinder mit Behinderung sind in der deutschen Gesetzgebung im achten und neunten Sozialgesetzbuch geregelt. Bis zum Jahr 2028 sollen alle Kinder unabhängig von der Art der Behinderung den gleichen Zugang zu sozialen Hilfeleistungen bekommen. Auf dem Weg zu diesem Ziel müssen in öffentlichen Verwaltungen ab dem 1. Januar 2024 sogenannte Verfahrenslotsen eingesetzt werden. Die Stadt Erfurt ist der Zeit voraus und hat als eine der ersten Kommunen deutschlandweit zum 1. Juli 2023 ihre erste Verfahrenslotsin im Jugendamt eingestellt.
Katja Dieck bekleidet diese Stelle und bringt umfassende Berufserfahrung im Bereich der Eingliederungshilfe, Inklusion und Sonderpädagogik aus verschiedenen Tätigkeiten in Hamburg und Thüringen mit.
Bei ihrer Arbeit kann sie auf die Erfahrungen einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zurückgreifen, die seit Oktober 2021 regelmäßig tagt und unter anderem auch die Stelle von Katja Dieck definiert hat. Sie wird künftig das Jugendamt und das Amt für Soziales dabei unterstützen, bereits gelingende Strukturen zu nutzen und gleichzeitig noch bestehende Barrieren bei der Inanspruchnahme von Hilfen abzubauen. „Dabei geht es etwa um die Frage, wie inklusive Jugendhilfe aussehen könnte und welche Schulen, Kindergärten oder weitere soziale Träger als Schnittstellen im künftigen Netzwerk fungieren können“, erklärt sie.
Hierbei kann sie auf ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen, unter anderem bei einem Eingliederungs-Fachdienst, zurückgreifen.
Zum 1. Januar 2024 erhält Katja Dieck noch Unterstützung durch einen weiteren Verfahrenslotsen. Dessen Aufgabenschwerpunkt soll dann die Beratung der jungen Menschen und Familien zur effektiven Beantragung von Hilfestellungen sein.
Erreichbar sind die Verfahrenslotsen der Stadt Erfurt derzeit unter verfahrenslotse@erfurt.de bzw. telefonisch unter 0361 655-4718 oder persönlich nach Absprache.