Das Planfeststellungsverfahren kommt innerhalb des Instrumentes förmlicher Verwaltungsverfahren dann zur Anwendung, sofern dies durch eine Rechtsvorschrift angeordnet ist. In diesem Fall durchläuft das Planfeststellungsverfahren festgelegte Stufen:
- Zunächst werden durch den Antragsteller Unterlagen zum Vorhaben - z. B. erläuternde Texte, Pläne, Zeichnungen - bei der für die Anhörung zuständigen Behörde eingereicht.
- Zur Beurteilung holt sich die Anhörungsbehörde Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden ein.
- Als wesentliches Instrument demokratischer Bürgerbeteiligung erfolgt anschließend die öffentliche Auslegung. Einwendungen können somit gegen das Vorhaben geltend gemacht werden.
- Unter Beteiligung des Antragstellers, der Fachbehörden, aller Beteiligten sowie den Einwendungsführern wird durch die Anhörungsbehörde ein Erörterungstermin anberaumt.
- Im Ergebnis dieses Prozesses unter Einhaltung festgesetzter Fristen ist der Planfeststellungsbeschluss vorzunehmen, welcher den Beteiligten förmlich zuzustellen ist. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Belange entschieden.
- Unter dieser Rubrik werden Planfeststellungsverfahren vorgestellt, welche in der Zuständigkeit der Stadt Erfurt liegen. Hiermit soll Ihnen - den Bürgern - ein Überblick zu den betreffenden Verfahren einschließlich weiterführender Informationen (Ansprechpartner, Auslegungen, Fristen, Termine, Informationsmaterial) geboten werden.