Planfeststellungsverfahren der Landeshauptstadt Erfurt

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren kommt innerhalb des Instrumentes förmlicher Verwaltungsverfahren dann zur Anwendung, sofern dies durch eine Rechtsvorschrift angeordnet ist. In diesem Fall durchläuft das Planfeststellungsverfahren festgelegte Stufen:

  • Zunächst werden durch den Antragsteller Unterlagen zum Vorhaben - z. B. erläuternde Texte, Pläne, Zeichnungen - bei der für die Anhörung zuständigen Behörde eingereicht.
  • Zur Beurteilung holt sich die Anhörungsbehörde Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden ein.
  • Als wesentliches Instrument demokratischer Bürgerbeteiligung erfolgt anschließend die öffentliche Auslegung. Einwendungen können somit gegen das Vorhaben geltend gemacht werden.
  • Unter Beteiligung des Antragstellers, der Fachbehörden, aller Beteiligten sowie den Einwendungsführern wird durch die Anhörungsbehörde ein Erörterungstermin anberaumt.
  • Im Ergebnis dieses Prozesses unter Einhaltung festgesetzter Fristen ist der Planfeststellungsbeschluss vorzunehmen, welcher den Beteiligten förmlich zuzustellen ist. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Belange entschieden.
  • Unter dieser Rubrik werden Planfeststellungsverfahren vorgestellt, welche in der Zuständigkeit der Stadt Erfurt liegen. Hiermit soll Ihnen - den Bürgern - ein Überblick zu den betreffenden Verfahren einschließlich weiterführender Informationen (Ansprechpartner, Auslegungen, Fristen, Termine, Informationsmaterial) geboten werden.

 

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