Oberbürgermeisterwahlen

Die Oberbürgermeisterwahl findet nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) statt.

Der Oberbürgermeister wird in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar von den Wahlberechtigten gewählt. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.

Die Amtsperiode des Oberbürgermeisters dauert sechs Jahre. Den Wahltermin bestimmt die Rechtsaufsichtsbehörde. Den Wahlkreis bildet die Stadt Erfurt.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.