Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein in einem Urnenwahllokal zu wählen, können sie an der Wahl per Brief teilnehmen.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen oder über den nachfolgenden Link zum Online-Briefwahlantrag, dieser ist bis zum 24. April 2025 15:00 Uhr online verfügbar sein.

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Stimme vorab persönlich im Briefwahlbüro in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 abzugeben. Das Briefwahlbüro hat am  Freitag, dem 25.04.2025 von 9 bis 18 Uhr geöffnet.

Online Briefwahlantrag

Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, dem 27. April 2025, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingegangen sein.

Sie können den Wahlbrief im Rathaus, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, oder im Briefwahlbüro, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt abgeben.

Weitere Informationen:

Erreichbarkeit des Briefwahlbüros

workTel. +49 361 655-1990+49 361 655-1990
work
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99092 Erfurt

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Öffnungszeiten Briefwahlbüro ab dem 07.04.2025

Wochentag Zeit
Montag 9:00 – 12:30 Uhr
Dienstag 9:00 – 11:30 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:30 Uhr

Freitag, 25.04.2025 9:00 - 18:00 Uhr

Fragen zur Briefwahl

Wer kann per Briefwahl wählen?

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht unter bestimmten Voraussetzungen durch Briefwahl ausüben. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Der entsprechende Antrag für die Briefwahl ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung für die Ortsteilbürgermeisterwahl abgedruckt. Diese wird den Wahlberechtigten ab dem 17.03.2025 bis spätestens zum 06.04.2025 zugestellt.

Hinweis: Bei den Kommunalwahlen können Wähler, die einen Wahlschein beantragt haben, nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt?

  1. Ab dem 17.03.2025 besteht die Möglichkeit, die Erteilung eines Wahlscheines und die Zusendung der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt und am Rechner abgeschickt haben, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen ab dem 06.04.2025 zugesandt.
  2. Nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die voraussichtlich ab dem 17.03.2025 zugestellt wird und spätestens am 06.04.2025 bei Ihnen eingeht (sofern Sie wahlberechtigt sind), können Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und Zusendung der Briefwahlunterlagen stellen. Den Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Briefumschlag (unzureichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen) an die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Stelle. Dann bekommen Sie die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
  3. Mit dem ausgefüllten Antrag können Sie ab dem 07.04.2025 auch direkt im Briefwahlbüro der Stadt Erfurt die Briefwahlunterlagen erhalten und dort sofort wählen.

Wie und wann erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen?

Beantragte Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl werden ab 07.04.2025 verschickt. Bei der Antragstellung ist dieser Termin für die Angabe Ihres Aufenthaltsortes unbedingt zu berücksichtigen. Steht eine Reise unmittelbar bevor, empfiehlt es sich, das Abreisedatum und die auswärtige Adresse anzugeben, damit sichergestellt werden kann, dass die Unterlagen Sie auch erreichen.

Folgende Unterlagen werden ausgehändigt bzw. übersandt:

  • ein Wahlschein für die Ortsteilbürgermeisterwahl,
  • ein amtlicher Stimmzettel für die Ortsteilbürgermeisterwahl,
  • ein Stimmzettelumschlag (Farbe blau),
  • ein Wahlbriefumschlag (Farbe rot),
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Ist eine Beantragung für Dritte möglich?

Ein Wahlberechtigter kann sich bei der Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl der Hilfe einer anderen Person bedienen (§ 14 Abs. 1 Satz 5 ThürKWO). Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 14 Abs. 3 ThürKWO).

Holen Sie persönlich für einen anderen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen ab, dürfen Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn Sie die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Wahlunterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 bis 4 ThürKWO).

Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Eine Stellvertretung ist unzulässig. Diese Regelung dient der Konkretisierung der im Grundgesetz festgeschriebenen Grundsätze der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und freien Wahl (Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz). Auf sie kann weder seitens des Wählers noch der Wahlbehörde verzichtet werden.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 36 Abs. 2 Satz 3 ThürKWO und § 34 ThürKWO gilt entsprechend). Bei der Hilfsperson handelt es sich lediglich um eine technische Hilfsleistung bei der Kundgabe des Wählerwillens.

Wann müssen Wahlbriefe abgesendet werden?

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 27.04.2025 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. Bitte Postlaufzeit und Zustellung beachten! Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Bei Rücksendung der Briefwahlunterlagen im Zustellgebiet der Deutsche Post AG (innerhalb Deutschlands) bedarf es keiner Frankierung.

Können Briefwahlunterlagen auch ins Ausland versendet werden?

Die Briefwahlunterlagen können auch ins Ausland versendet werden, wichtig ist, dass Sie sich an einer bestimmten Adresse aufhalten an die die Unterlagen versendet werden können. Der Versand erfolgt per Luftpost. Bitte Postlaufzeit und Zustellung beachten!

Kontakt

Norman Bulenda
workTel. +49 361 655-1490+49 361 655-1490 faxFax +49 361 655-6680
work
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Karte

Weitere Informationen

Sitz:
Stadtverwaltung Erfurt
Rathaus, Zimmer 136

Postanschrift:
99111 Erfurt

workTel. +49 361 655-1497+49 361 655-1497 faxFax +49 361 655-1499
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Fischmarkt 1
99084 Erfurt

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Weitere Informationen

Sitz:
Stadtverwaltung Erfurt
Rathaus, Zimmer 136

Postanschrift:
99111 Erfurt