Katastrophenschutz der Stadt Erfurt
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz bezeichnet alle Maßnahmen die getroffen werden, um Leben, Gesundheit, Sachwerte sowie die Umwelt während oder noch vor Entstehung einer Katastrophe zu schützen beziehungsweise zu erhalten.
Sämtliche Maßnahmen des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes, die der Abwehr von Gefahren für die zivile Bevölkerung dienen, sind unter dem Begriff Bevölkerungsschutz zusammengefasst.
Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall liegt gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist somit Bundessache. Hingegen ist für den Katastrophenschutz im Frieden diese Befugnis gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes den Ländern zugeordnet. Den unteren Katastrophenschutzbehörden sind staatlichen Aufgaben, welche kraft Gesetzes oder aus altem Recht zur Aufgabenwahrnehmung übertragen wurden (übertragener Wirkungskreis).
Es besteht eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Art, dass der friedensmäßige Katastrophenschutz auch im Verteidigungsfall Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahrnimmt. Umgekehrt steht das durch den Bund finanzierte Ergänzungspotential des Zivilschutzes den Ländern auch für die Gefahrenabwehr in Friedenszeiten zur Verfügung.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird derzeit noch verstärkt, um einerseits im Bedarfsfall über ein gemeinsames und schlagkräftiges System zur Schadensbekämpfung zu verfügen und andererseits Synergieeffekte zu erreichen. So hat der Bund in dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur weiteren Verbesserung des Bund-Länder-Krisenmanagements das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) in Bonn eingerichtet.