Bürgerbeteiligung
Die freiwillige Bürgerbeteiligung richtet sich in der kommunalen Praxis auf alle denkbaren kommunalpolitischen Themen. Dies reicht von der Beteiligung an den wichtigsten kommunalen Plänen wie Haushaltsplan oder Flächennutzungsplan über einzelne Bauprojekte bis hin zu Aktivitäten in der Kriminalprävention oder zum Umweltschutz.
Wir möchten Sie dazu ermutigen, von Ihren Recht Gebrauch zu machen. Informieren Sie sich über städtische Probleme und Prozesse, bilden Sie sich Ihre Meinung und bringen Sie sich in die Entscheidungsfindung ein.
Im folgenden erhalten Sie einen Überblick, welche Formen der Bürgerbeteiligung Ihnen offen stehen.
- Sprechstunde der Bürgerbeauftragten
- Einwohnerfragestunde in der Stadtratssitzung
- Einwohnerversammlung
- Bürgerantrag
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
- Lokale Agenda 21
- Bürgerbeteiligungshaushalt
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie näheres zu den Möglichkeiten.
Was | Bemerkung |
---|---|
Bämm! – Beteiligungstruktur für | Kinder- und Jugendliche |
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid | nach § 17 ThürKO |
Bürgerhaushalt | Bürgerbeteiligungshaushalt |
Einwohnerantrag | nach § 16 ThürKO |
Einwohnerfragestunde | in der Stadtratssitzung |
Einwohnerversammlung | nach § 15 ThürKO |
Lokale Agenda 21 | Erfurt |
Sprechstunde der Bürgerbeauftragten | Frau Michelfeit-Ulrich |
Öffentlichkeitsbeteiligung | nach Baugesetzbuch |
Sprechzeiten der Bürgermeister und der Verwaltung in den Ortschaften finden Sie in den Seiten der jeweiligen Ortschaften unter nachfolgendem Link.