Bürgerbeteiligung

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, mit denen die Bürgerinnen und Bürger unserer Landeshauptstadt unmittelbar Einfluss auf kommunale Entscheidungen und Aufgaben nehmen, sich aktiv und direkt an städtischen Themen beteiligen können, auch ohne einer Partei oder einem kommunalpolitischen Gremium anzugehören.

Einfluss auf kommunale Entscheidungen und Aufgaben

Die freiwillige Bürgerbeteiligung richtet sich in der kommunalen Praxis auf alle denkbaren kommunalpolitischen Themen. Dies reicht von der Beteiligung an den wichtigsten kommunalen Plänen wie Haushaltsplan oder Flächennutzungsplan über einzelne Bauprojekte bis hin zu Aktivitäten in der Kriminalprävention oder zum Umweltschutz.

Wir möchten Sie dazu ermutigen, von Ihren Recht Gebrauch zu machen. Informieren Sie sich über städtische Probleme und Prozesse, bilden Sie sich Ihre Meinung und bringen Sie sich in die Entscheidungsfindung ein.

Im folgenden erhalten Sie einen Überblick, welche Formen der Bürgerbeteiligung Ihnen offen stehen.

  • Sprechstunde der Bürgerbeauftragten
  • Einwohnerfragestunde in der Stadtratssitzung
  • Einwohnerversammlung
  • Bürgerantrag
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
  • Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
  • Lokale Agenda 21
  • Bürgerbeteiligungshaushalt

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie näheres zu den Möglichkeiten.

Bürgerbeteiligungs-Möglichkeiten

Tabelle: Bürgerbeteiligungs-Möglichkeiten
Was Bemerkung
Bämm! – Beteiligungstruktur für Kinder- und Jugendliche
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 17 ThürKO
Bürgerhaushalt Bürgerbeteiligungshaushalt
Einwohnerantrag nach § 16 ThürKO
Einwohnerfragestunde in der Stadtratssitzung
Einwohnerversammlung nach § 15 ThürKO
Lokale Agenda 21 Erfurt
Sprechstunde der Bürgerbeauftragten Frau Michelfeit-Ulrich
Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch

Sprechzeiten der Bürgermeister und der Verwaltung in den Ortschaften finden Sie in den Seiten der jeweiligen Ortschaften unter nachfolgendem Link.