Stadtverwaltung

„Wir verstehen uns als bürgerorientierter Dienstleister im Wettbewerb“

Wort-Bild-Marke mit Schriftzug Erfurt, daran hochgestelltes rotes Rad auf Wappenschild und Zusatztext Landeshauptstadt Thüringen, Stadtverwaltung
Grafik: © Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung

Diesen Anspruch umzusetzen ist täglicher Ansporn aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Online-Angebot ist ein Baustein dafür. Wir möchten Ihnen Informationen über Gliederung und Struktur der Stadtverwaltung Erfurt geben und Sie gleichzeitig über die vielen Leistungen, die wir für Sie erbringen, informieren.

Informationsstelle im Rathaus

workTel. +49 361 655-1145+49 361 655-1145
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Fischmarkt 1
99084 Erfurt
Deutschland

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Weitere Informationen

Stadtbahn Linie 3, 4, 6 Haltestelle Fischmarkt/Rathaus

Parkhaus Domplatz und Forum

Behördenwegweiser

Damit dies möglich ist, haben wir dieses Informationsangebot komplex miteinander vernetzt zusammen gestellt. Sie haben die Möglichkeit direkt über ein Amt dessen Leistungen aufzurufen oder Sie suchen gezielt mit freien Suchbegriffen nach einer Leistung in der Rubrik Bürgerservice.

Auf den Detail-Seiten geben wir Ihnen Informationen über die Leistungen, eventuell benötigte Unterlagen und Kosten. Sollte ein Formular benötigt werden, so haben wir dieses bereits bei vielen Leistungen direkt zum Download bereit gestellt.

Das Informationsangebot unseres Behördenwegweisers beantwortet zahlreiche Fragen zu den Leistungen der einzelnen Dezernate und Ämter und erleichtert Ihnen die Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner für Ihr Problem. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Erteilung von Auskünften über die zu erbringenden Leistungen der Stadtverwaltung hinaus, nicht zu den Aufgaben des Behördenwegweisers gehört.

Dezernatsverteilungsplan

Der Dezernatsverteilungsplan gibt Auskunft über die Anzahl der Dezernate in der Stadtverwaltung, die durch hauptamtliche Beigeordnete geleitet werden sowie über die Zuordnung der einzelnen Fachämter bzw. Eigenbetriebe zu den Dezernaten.

Informationsfreiheitsgesetz

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag hin, bestimmte Informationen aus der Verwaltung zu erhalten. Diese Dienstleistung ist nach dem Gesetz kostenpflichtig. Ein Informationsrecht besteht nur dann, wenn der Schutz besonderer öffentlicher und behördlicher Entscheidungsprozesse und der Datenschutz nicht entgegenstehen.

Auskünfte zur Verfahrensweise erteilt Ihnen das jeweils zuständige Fachamt.