Beistandschaften
Um lange Wartezeiten während der Öffnungszeiten zu vermeiden und eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anliegen zu ermöglichen, bitten wir Sie vorrangig Termine per Telefon oder Email (Beurkundungen.Beistandschaften@erfurt.de) zu vereinbaren.
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Absprache (per Telefon oder Email) möglich.
Unterlagen können Sie in den Briefkasten im Eingangsbereich des Jugendamtes oder in den Hauptbriefkasten vor dem Gebäude einwerfen. Bitte reichen Sie ausschließlich Kopien Ihrer persönlichen Dokumente ein.
Die Beistandschaft ist eine spezielle Form der Beratung, Unterstützung sowie gesetzlichen Vertretung.
Sie ist eine freiwillige Jugendhilfeleistung, die allen Müttern und Vätern minderjähriger Kinder seitens des Jugendamtes angeboten wird. Sie kommt auf schriftlichen Antrag eines Elternteils zustande. Beistand kann nur das Jugendamt werden. Die Beistandschaft ist kostenlos. Sie kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung an das Jugendamt ganz oder teilweise beendet werden.
Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, stellt einen schriftlichen Antrag beim Jugendamt Erfurt/ Abteilung Verwaltung.
Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.
Die Beistandschaft endet, sobald das Kind volljährig wird oder der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, die Beendigung schriftlich verlangt.
Der Beistand des Kindes kann folgende Aufgaben übernehmen:
- Feststellung der Vaterschaft und / oder
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Lediglich im Falle eines Gerichtsverfahrens ist der Beistand für die Dauer der Verfahrens alleinvertretungsberechtigt.
Der Beistand überwacht die Zahlungen und leitet sie an den berechtigen Elternteil weiter. Wenn der Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt werden sollte, können im Rahmen einer Beistandschaft auch beim Gericht sogenannte Titel (rechtliche Anordnung zur Zahlung) gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil beantragt werden.
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte per E-Mail (Beurkundungen.Beistandschaften@erfurt.de)
Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Beratungstermins per Email an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter (Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes).
Bei Anfragen per E-Mail (Beurkundungen.Beistandschaften@erfurt.de) fügen Sie bitte im Betreff den vollständigen Namen des Kindes ein.