Förderung für Lokale Agenda
Erlass einer Förderrichtlinie
Mit dem Beschluss zur Erarbeitung eines Konzeptes für eine nachhaltige, zukunftsbeständige Stadtentwicklung wurde verwaltungsintern in Projektgruppen mit der Arbeit begonnen, wurden Projekte initiiert und Maßnahmen auf den Weg gebracht, in welche zunehmend interessierte Bürger, Vereine, Verbände und weitere NGOs einbezogen wurden. Im weiteren Prozess der Umsetzung einer Lokalen Agenda 21 in Erfurt haben diese selbst im Prozess der Umsetzung der Ziele Agenda 21 eigene Projekte entwickelt, zu deren Umsetzung sie Hilfe und Unterstützung, auch materieller Art, benötigten bzw. benötigen.
Um diesen Prozess zu verstetigen wurde eine Förderrichtlinie zur Gewährung von Fördermitteln für Projekte und Maßnahmen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung durchgeführt werden, erlassen.
Mit der Richtlinie unterstützt die Stadt Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung in Erfurt durchgeführt werden, durch die Gewährung von Fördermitteln. Es wurde eine Förderrichtlinie erarbeitet und durch den Erfurter Stadtrat beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde die Förderrichtlinie bereits zwei Mal überarbeitet und den neuen Bedienungen angepasst.
Über die Vergabe von Fördermitteln und deren Höhe entscheidet der Stadtrat entsprechend der jeweiligen Haushaltssituation. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Die Kriterien für eine mögliche Förderung Ihres Projektes finden Sie in der Förderrichtlinie, die Sie ebenso wie das Antragsformular für Ihr Projekt herunterladen können.