Kommunale Umfragen: Wanderungsbefragung

Wanderungsbefragungen

Die Erhebung zu Wanderungsgründen wird nach Bedarf, z. B. bei Veränderungen der Bevölkerungsentwicklung oder im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Bevölkerungsprognose, durchgeführt. Die rechtliche Grundlage bildet die Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung zu Wanderungsgründen.

Im Rahmen einer Zu- und Fortzugsbefragung werden volljährige Personen, welche innerhalb der vergangenen 12 Monate nach Erfurt gezogen oder aus Erfurt weggezogen sind, befragt.  Eine Umzugsbefragung hingegen bezieht lediglich Erfurterinnen und Erfurter ein, welche in den letzten 24 Monaten innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Erfurt umzogen.

Zweck der Wanderungsmotivbefragungen ist die Gewinnung von Informationen zu den Gründen der Wanderungsbewegungen der Erfurter Bürgerinnen und Bürger, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Sie sollen regelmäßig ein aktuelles und wirklichkeitstreues Bild über die Hintergründe von Zu-, Fort- und Umzügen liefern und als Grundlage für städtische Planungen und Maßnahmen, insbesondere für die Stadtentwicklung und Stadtplanung dienen.

Gegenstand der Erhebungen sind, Informationen zu den bisherigen Wohnumständen (z. B. zu deren Ausstattung und Höhe der Miete), sowie zur wirtschaftlichen Situation der Haushalte, als auch Aspekte des Wohnumfeldes am alten und neuen Wohnstandort und die Anlässe für einen Wohnortwechsel.

Die Erhebungen

Wanderungsmotivbefragung 2020

Die Landeshauptstadt Erfurt führt regelmäßig Erhebungen zu den Hintergründen von Wanderungsbewegungen (Zu-, Weg- und Umzug) der Erfurter Bevölkerung durch, …