Landtagswahlen

Die Wahl zum Thüringer Landtag findet nach den Regelungen des Thüringer Landeswahlgesetzes (ThürLWG) und der Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) statt. Die Amtsperiode dauert fünf Jahre. Den Wahltag bestimmt die Thüringer Landesregierung.

Das Wahlgebiet des Landes Thüringen ist in 44 Wahlkreise eingeteilt. Die Landeshauptstadt Erfurt unterteilt sich in die vier Wahlkreise 24 Erfurt I, 25 Erfurt II, 26 Erfurt III und 27 Erfurt IV.

Gewählt werden 44 Abgeordnete in den Wahlkreisen und 44 Abgeordnete aus den Landeslisten. Das bedeutet bei vier Erfurter Wahlkreisen, dass vier Erfurter Abgeordnete direkt über die Wahlkreisstimmen (Wahl in den Wahlkreisen) zum Mitglied des Thüringer Landtages gewählt werden. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.