Gefahrenvorbeugung unverzichtbarer Bestandteil des Brandschutzes
Gefahrenvorbeugung – Was verstehen wir darunter?
Vorbeugender Brandschutz
Zum vorbeugenden Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren oder wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.
Beim vorbeugenden Brandschutz wird unterschieden in:
- baulicher Brandschutz
- anlagentechnischer Brandschutz
- organisatorischer Brandschutz.
Gebührenpflichtige Leistungen
Einige Leistungen der Gefahrenvorbeugung sind gebührenpflichtig. Grundlage hierfür bilden nachfolgende Satzungen
- Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr Erfurt - FwGebSEF vom 26.01.2009 zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Erfurt – FwGebSEF vom 14. Juni 2010
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau (Gefahrenverhütungsschau-Gebührensatzung – GVSGebS) vom 21.06.2010 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadtverwaltung Erfurt am 02.07.2010)
Satzungen zur Gefahrenvorbeugung
Kontakt
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz – Gefahrenvorbeugung
Schwabe
Abteilungsleiter
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