Erfurter Stadtrat

Aufgaben des Stadtrates

Die Zuständigkeit des Stadtrates ist auf die sogenannten eigenen Angelegenheiten begrenzt.

Hierbei handelt es sich um solche öffentlichen Angelegenheiten, deren selbstständige, von staatlichen Weisungen freie Wahrnehmung gestattet ist und die in der Stadt wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben.

Natürlich kann der Stadtrat nicht jede einzelne Problematik erörtern, da seine Mitglieder nur nach Feierabend ehrenamtlich tätig sind. Insofern ergeben die Kommunalordnung, die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Stadtrates einen bestimmten Rahmen von Entscheidungen, die dem Stadtrat oder den Ausschüssen zur Entscheidung vorbehalten sind. Zu den wichtigsten gehören:

  • die Wahl der Beigeordneten, die Bestätigung der Ausschussmitglieder und Mitglieder in Aufsichtsräten und sonstigen Gremien,
  • die Entscheidung über das Ortsrecht (Satzungen), zum Beispiel die Haushaltssatzung,
  • die Zustimmung zur Einstellung oder Beförderung der leitenden Bediensteten der Stadtverwaltung.

Die Umsetzung aller Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse besorgt die Stadtverwaltung.

Aktuelles

Aktuelles aus dem Stadtrat
Ausflug zum Altstadtfrühling für Menschen mit Behinderung

Pressemitteilung: 04.04.2023 16:42

Seit mehr als über zehn Jahren ist es Tradition: Der Schaustellerverband lädt in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat und der kommunalen Behindertenbeauftragten …