Beratungsstellen für Gesundheit
Gesundheitsamt
- Psychosoziale Beratung von Krebskranken und deren Angehörigen
- Beratung und Betreuung Behinderter/Sport- und Bewegungsanleitungen
- Ernährungsberatung
- HIV-Beratung
- Impfberatung
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
- Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen – KISS
- Mütterberatung
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Tuberkuloseberatung
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Angebote
- Jährliche Vorsorgeuntersuchungen aller Kinder in Kindertagesstätten, Schuleingangsuntersuchungen aller Schulanfänger zur Feststellung der Schulfähigkeit
- Periodische Regeluntersuchungen der Klassenstufen 4 und 8, Regeluntersuchungen aller Klassenstufen in Förderschulen
- Schutzimpfungen, Organisation von Impfaktionen in Schulen, Schließung von Impflücken
- Beobachtung und Bewertung/Beratung gesundheitlicher Aspekte der Unterrichtsgestaltung und Tagesbetreuung, Hospitation in Schulanfängerklassen
- Jugendärztliche Diagnostik und Beratung bei der Festlegung des schulischen Bildungsweges, Ausstellung amtsärztlicher Gesundheitszeugnisse und Atteste, z. B. für Schulsport, Prüfungstauglichkeit, Praktika, Beratung und Betreuung von Kindern mit Schulschwierigkeiten, Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychologin, amtsärztliche Begutachtungen, z. B. für Eingliederungshilfen, Rehabilitationsmaßnahmen, Aufnahme in Förderschulen
- Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz, Gesundheitsfürsorge für Kinder aus sozial bedürftigen Familien, Informationsveranstaltungen/Öffentlichkeitsarbeit für Schulklassen, Pädagogen und Eltern, Teilnahme an Veranstaltungen in den Schulen, individuelle Gesundheitsberatung während der öffentlichen Sprechstunden und den jugendärztlichen Schulsprechstunden
Einschulungsuntersuchungen
Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres (§ 19 Absatz 1 Thüringer Schulgesetz).
Der Schulleiter meldet dem Schulamt und dem Amt für Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesundheit, bis zum 15. Januar die Namen und Anschriften der angemeldeten Kinder (§§ 119 und 120 Thüringer Schulordnung). Vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wird die Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorgenommen. Die Sorgeberechtigten werden vorab benachrichtigt. Sie haben das Recht, bei der Untersuchung anwesend zu sein.
Bis zum 15. Mai werden dem Schulamt und der zuständigen Grundschule unter Angabe der Gründe alle Kinder gemeldet, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht noch nicht erwarten lässt. Die Sorgeberechtigten können bei der Entscheidungsfindung helfen, indem Sie den Elternfragebogen sorgfältig ausfüllen und das gelbe Vorsorgeheft sowie den Impfausweis des Kindes mitbringen. Bei der Untersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt, eine Aussage zu seiner Schulfähigkeit getroffen und das Ergebnis in einem Gespräch erläutert.
Inhalt der Untersuchung:
- Malen eines Bildes (Mann-Zeichnung, Nachzeichnen einfacher Formen)
- Prüfung der Sinnesorgane (Sehschärfe, Hörvermögen)
- Überprüfung des Impfstandes
- Erhebung und Auswertung der Körpermaße
- Klinische körperliche Untersuchung
- Überprüfung der Motorik und Sprache
- Einschätzung des geistig-sprachlichen Entwicklungsstandes
- Beobachtung der sozialen Reife und des Verhaltens
Das schulärztliche Team begleitet die Kinder mit Vorsorgeuntersuchungen durch die verschiedenen Klassenstufen und steht bei Problemen, die die Schulfähigkeit der Kinder beeinträchtigen könnten, mit Rat und Tat zur Seite.
Schreiben mit der linken Hand
Wenn ein Kind für Tätigkeiten, die Genauigkeit und Kraft erfordern, die linke Hand bevorzugt und spontan mit der linken Hand zu schreiben beginnt, soll nicht zum Schreiben mit der rechten Hand angehalten werden. Die Schreibtechnik mit der linken Hand erfordert jedoch die Beachtung einiger Besonderheiten beim Erlernen des Schreibvorganges.
Sitzposition:
In der Schulklasse sollte ein Linkshänder stets auf dem linken Sitzplatz einer Doppelbank sitzen bzw. zwei Linkshänder nebeneinander.
Sitzhaltung:
Das Kind sollte beim Schreiben möglichst aufrecht sitzen (häufige Haltungsfehler sind: Heben der linken Schulter, Verschieben des linken Ellenbogens, Drehung des Kopfes nach rechts, hakenförmige Handhaltung).
Schreibhaltung und Lage des Heftes:
Die Lage des Schreibheftes soll rechtsschräg sein, d. h. das Heft muss um einen Winkel von mindestens 30° gedreht werden. Das Schreibheft liegt links der Mittelachse von Nase und Wirbelsäule. Dadurch verschmiert das Geschriebene nicht und die Schrift fällt nicht nach links um. Die linke Hand stützt sich auf die seitliche Fläche des kleinen Fingers. Handrücken und Unterarm bilden einen stumpfen Winkel. Alle Finger bleiben unterhalb der Schreiblinie. Umfassen des Schreibgerätes etwa 2,5 bis 3,5 cm von der Spitze entfernt. Das hintere Ende des Schreibgerätes zeigt etwa in Richtung linker Schulter. Außer den eigentlichen Schreibübungen, die kurz zu halten sind, sollten mit dem linkshändigen Kind auch weitere Übungen zur Schulung der Feinmotorik der linken Hand vorgenommen werden, wie z. B. Aufziehen von Perlen auf eine Schnur, Ball werfen usw.
Bei der Beleuchtung ist darauf zu achten, dass das Licht von rechts einfällt. Weitere Fragen beantwortet gern der zuständige Kinder- und Jugendarzt der Grundschule/Förderschule.
Mütterberatung
Gesundheitsamt
Sprechzeiten wochentags | vormittags |
---|---|
Montag | 09:00 bis 11:30 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 11:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 11:30 Uhr |
sowie nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten |
Die Mütterberatung bietet:
Gesundheitsvorsorge
Beratung für die bis dreijährigen Kinder mit den Schwerpunkten Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Ernährung, Pflege.
Betreuung
Regelmäßige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Beobachtung der körperlichen und geistigen Entwicklung mit dem Ziel der Früherkennung von Gesundheitsstörungen (z. B. U3 – U7). Durchführung von Rachitisprophylaxe, Besprechung des individuellen Impfplanes und Ausführung der Schutzimpfungen. Fürsorgerische Beratung und Betreuung von Familien mit sozialer Bedürftigkeit.
Beratung
Beratung zur gesunden und altersgerechten Ernährung der Säuglinge und Kleinkinder. Rat und Hilfe in allen Fragen der Säuglings- und Kinderpflege sowie der Gesundheitsförderung. Ärztliche Untersuchungen zur Aufnahme in Kindertagesstätten. Regelmäßige Visiten in Kinderkrippen.
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Sprechzeiten wochentags | nachmittags |
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Dienstag | 13:30 bis 17:30 Uhr |
Karies – Was tun?
Unsere Botschaft: Karies (Zahnfäule) ist heute vollkommen vermeidbar!
Informationen zur Fluoridprophylaxe:
Die Fluoridprophylaxe sollte mit dem Durchbruch des ersten Zahnes beginnen. Fluoride schützen wirksam vor Karies (bis zu 70 % Kariesreduktion). Sie wirken durch den direkten Kontakt mit den Zähnen. Deshalb müssen Sie lebenslang und regelmäßig verwendet werden. Fluoride stärken den Zahnschmelz indem sie die Entkalkung (Demineralisation) hemmen und die Verkalkung (Remineralisation) fördern. Sie wirken antibakteriell gegen die Bakterien, die Karies hervorrufen.
Sollte Ihr Kind Fluoridtabletten nehmen?
Tabletten sind nur sinnvoll, wenn Sie bei Ihrem Kind Zahnpasta ohne Fluorid verwenden und kein fluoridiertes Speisesalz zum Kochen nehmen. Da seit März 2000 der Fluoridgehalt der Zahnpaste auf 500 ppm Fluorid verdoppelt worden ist, kann in der Regel auf Fluoridtabletten verzichtet werden. Das Erfurter Trinkwasser liegt unter 0,3 mg/l Fluorid. Wie viel Fluorid Ihre Zahnpasta enthält können Sie auf jeder Verpackung lesen.
Kariesvorbeugung mit fluoridiertem Speisesalz ist einfach und preiswert!
Fast alle Hersteller und Handelsketten bieten inzwischen fluoridiertes Salz an, das in Deutschland inzwischen von 55 % der Verbraucher akzeptiert wird. Wenn Sie damit zu Hause kochen, profitiert davon die ganze Familie. Beim Essen kommen die Zähne täglich mit einer kleinen Fluorid-Menge in Kontakt, die dort eine große Wirkung entfaltet.
In Erfurt wird wie in fast allen Bundesländern Deutschlands die KAI-Zahnputztechnik (Kauflächen - Außenflächen – Innenflächen) vermittelt.
Die Gruppenprophylaxe in Kindergärten wird in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Soziales und Gesundheit und dem Arbeitskreis Jugendzahnpflege erfüllt. Der Arbeitskreis Jugendzahnpflege ist ein Aktionsausschuss unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft Thüringen e. V. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der örtlichen Krankenkassen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, der Zahnärztekammer und des Amtes für Soziales und Gesundheit. Die Krankenkassen finanzieren die Sachmittel für die Durchführung der Gruppenprophylaxe und stellen die fortgebildete Helferin für Gruppenprophylaxe für die Aufgaben im Bereich der 2- bis 6-jährigen Kinder zur Verfügung, die ihren Arbeitsplatz im Amt für Soziales und Gesundheit hat. Die Kindergärten werden durch diese Helferin und durch Patenschaftszahnärzte (niedergelassene Zahnärzte) per Patenschaftsvertrag nach einem vorgegebenen Aktionsraster betreut.
Psychosoziale Beratungsstelle für Krebskranke und Angehörige
Gesundheitsamt
Sprechzeiten wochentags | vormittags | nachmittags |
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Dienstag | 08:30 bis 11:30 Uhr | 13:30 bis 17:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 bis 11:30 Uhr | |
Freitag | 08:30 bis 11:30 Uhr | |
sowie nach Vereinbarung |
Erkrankte und deren Angehörige erhalten kompetente Auskunft zu sozialrechtlichen Fragen, individuell bezogen auf die Verhältnisse der zu beratenden Person (wirtschaftliche Sicherung, Rehabilitationsleistungen, Schwerbehindertenrecht). Dazu gehört auch das Ausfüllen von entsprechenden Anträgen und das Formulieren von Schreiben (z. B. Widersprüche).
Es kann in der Beratungsstelle vorgesprochen werden. Telefonische Anfragen werden ebenfalls beantwortet. In dringenden Fällen ist auch ein Hausbesuch möglich.
Erkrankte können hier Informationsbroschüren und Internetadressen zu ihrem Erkrankungsbild erhalten. In der Beratungsstelle besteht die Möglichkeit, über Erkrankungen und die dadurch entstandene Situation zu reden und gemeinsam mit dem Berater an Problemlösungen zu arbeiten. Dazu gehören Hilfen zur Überwindung aktueller krankheits- bzw. behinderungsrelevanter Lebensprobleme, z. B bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung sowie der Konflikt- und Krisenintervention.
Die Beratungsstelle erfüllt zugleich auch eine Lotsenfunktion zu allen anderen Fachansprechpartnern.
Beratungsstelle Sport- und Bewegungsanleitung für Menschen mit Behinderung
Gesundheitsamt
Sprechzeiten wochentags | vormittags | nachmittags |
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Dienstag | 14:30 bis 17:30 Uhr | |
Mittwoch | 09:30 bis 11:30 Uhr | |
sowie nach Vereinbarung |
Zur Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit bietet die Beratungsstelle Sport- und Bewegungsanleitung für Menschen mit Behinderung Wasser- und Wirbelsäulengymnastik, Tai Chi, Motorik- und Haltungsschulung an.
Außerdem können Sie sich in sozialrechtlichen Fragen (z. B. Schwerbehindertenausweis), in beruflichen Angelegenheiten, bei Antragstellungen zu Rehabilitationsmaßnahmen, bei der Vermittlung zu Ämtern und Behörden, zu Selbsthilfegruppen, Sportvereinen und kommerziellen Sportanbietern sowie bei behinderungsbedingten Lebensproblemen beraten und unterstützen lassen.
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS)
Gesundheitsamt
Sprechzeiten wochentags | vormittags | nachmittags |
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Dienstag | 08:30 bis 11:30 Uhr | 13:30 bis 17:30 Uhr |
Freitag | 08:30 bis 11:30 Uhr |
Aufgaben der KISS:
- Beratung, Anleitung und Betreuung von Selbsthilfegruppen
- Information über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen im gesundheitlichen und sozialen Bereich
- Unterstützung bei der Neugründung von Selbsthilfegruppen
- Bereitstellung der Räumlichkeiten für Gruppentreffen
- Hilfe bei der sozialen Integration behinderter und chronisch kranker Bürger durch Vermittlung an Beratungsstellen, soziale Hilfsdienste, Ärzte, Psychologen, Verbände
- Organisation von Selbsthilfetagen
- Weiterbildungsveranstaltungen für Selbsthilfegruppenleiter
- Herausgabe des Selbsthilfemagazins "Brückenschlag" 2-mal jährlich
- Öffentlichkeitsarbeit für das Amt für Soziales und Gesundheit mit dem Schwerpunkt Gesundheit
Beratungsstelle des Sozialpsychiatrischen Dienstes
Sprechzeiten wochentags | vormittags | nachmittags |
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Montag | 08:30 bis 11:30 Uhr | |
Dienstag | 08:30 bis 11:30 Uhr | 13:30 bis 17:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 bis 11:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 bis 11:30 Uhr | |
Freitag | 08:30 bis 11:30 Uhr |
HIV-Beratung
Gesundheitsamt
Sprechzeiten wochentags | vormittags |
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Donnerstag | 08:30 bis 11:30 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |
Sie werden beraten zu allen Fragen rund um das Thema Aids und HIV-Infektion.
Auch können Sie bei uns einen anonymen kostenlosen HIV-Test vornehmen lassen. Das heißt, ein Arzt nimmt Ihnen Blut ab, das im Labor auf das Vorhandensein von HIV-Viren 1 und 2 getestet wird. Nach einer Woche können Sie das Ergebnis einsehen.
Sollten Sie ein Zertifikat über das Ergebnis der Untersuchung benötigen, so ist die Anonymität nicht zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass der zertifizierte HIV-Test kostenpflichtig ist. Die Gebühr ist vor Aushändigung des Zertifikates zu entrichten.
Tuberkuloseberatung
Gesundheitsamt
Sprechzeiten wochentags | |
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nur nach Vereinbarung |
Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten. Die Untersuchung beinhaltet den intrakutanen Tuberkulin-Test, eine Röntgenkontrolle der Lunge und eine mikrobiologische Untersuchung des Sputums auf Tuberkelbakterien.
Durchführung der ambulant überwachten antituberkulösen Therapie.
Impfberatung/Gelbfieberimpfstelle
Gesundheitsamt
Sprechzeiten wochentags | nachmittags |
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Montag | 13:00 bis 17:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung | |
Anmeldungen können nur bis 15 Minuten vor Sprechzeitende erfolgen. |
Die Gelbfiebersprechstunde erfolgt ausschließlich nach Terminabsprache unter der Rufnummer 0361 655-4292 oder auch unter: 0361 655-4299.