Bildung und Teilhabe

Allgemeine Informationen

Anspruchsgrundlage

Regelungen zur Anspruchsberechtigung und dem Umfang der Leistungen für Bildung und Teilhabe sind im

  • § 28 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), im
  • § 34 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sowie im
  • § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) enthalten.

Leistungen im Allgemeinen

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, für deren Kosten Sie andernfalls selbst aufkommen müssten. Ihr Kind bekommt bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert.

Die Leistungen im Einzelnen

Anspruchsberechtigte

Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch als "Hartz IV" bezeichnet),
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Asylbewerber-Leistungen.

Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Beantragung

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zu beantragen bzw. deren Inanspruchnahme anzuzeigen. Dafür erforderliche Formulare und weitergehende Informationen finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Bildung und Teilhabe

Wie kann ich die Leistungen für Bildung und Teilhabe für meine Kinder verlängern?

Formulare zur Inanspruchnahme / Beantragung der Leistungen für Bildung und Teilhabe sind im Internet auf www.erfurt.de hinterlegt. Diese können am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bitte verwenden Sie für jedes Kind ein eigenes Formular.

Formulare können auch am Haupteingang des Amtes für Soziales mitgenommen werden. Der Vorraum ist in der Zeit vom Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie zugänglich.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages ist die Vorlage Ihres vollständigen Leistungsbescheides in Kopie erforderlich.

Für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen Ihres Kindes in der Schule oder Kindertageseinrichtung, füllen Sie bitte zusätzlich das dafür vorgesehene Formular aus. Die Angabe der Klassenstufe ist erforderlich für die Zuordnung zum Essenanbieter.

Wo kann ich Kopien von meinen Unterlagen anfertigen lassen? Ich möchte das Original nicht aus der Hand geben. Einen Kopierer habe ich nicht zu Hause.

Kopien können an öffentlichen Kopiergeräten, z. B. in Einkaufsmärkten, angefertigt werden.

Während der Öffnungszeiten des Amtes für Soziales (Mo-Fr 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Di 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr) können gegen einen Betrag von 0,05 Euro pro Blatt im Foyer ebenfalls Kopien angefertigt werden. Das Gerät hat kein Wechselgeld; bringen Sie deshalb passende Münzen mit.

Eingescannte Unterlagen können als PDF-Datei dem Amt für Soziales per E-Mail an but-buergerservice.soziales@erfurt.de zugesandt werden. Bitte keine abfotografierten Unterlagen zusenden, da das Format kann nicht verarbeitet werden.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind verlängert. Woher bekomme ich die Erstattung vom Essenanbieter der Kindertageseinrichtung, da ich bereits Gelder verauslagt habe?

Der Kindertageseinrichtung werden im Rahmen der Bewilligung die Kosten für zurückliegenden Monate des Leistungsanspruches direkt überwiesen. Sie erhalten die Erstattung Ihrer verauslagten Verpflegungskosten anschließend von der Einrichtung.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind verlängert. Woher bekomme ich die Erstattung vom Essenanbieter der Schule, da ich bereits Gelder verauslagt habe?

Zur Erstattung der verauslagten Kosten für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule reichen Sie bitte die Rechnung und der Zahlungsbeleg unter Angabe der Sozialausweis-Nr. im Amt für Soziales ein.

Was passiert, wenn mein Antrag auf das Bildungspaket noch in Bearbeitung ist, meine Kinder aber am Mittagessen teilnehmen wollen?

Kosten für das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung, die Ihnen während der Bearbeitungszeit Ihres Antrages entstehen, sind ggf. zunächst durch Sie zu bezahlen. Sie bekommen die Kosten nach der Bewilligung für die Zeiten des Leistungsanspruches erstattet.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages auf Ausstellung des Sozialausweises / der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Infolge des hohen Antragsaufkommens dauert die Bearbeitungszeit der Anträge aktuell länger als bisher üblich. Um möglichst keine Unterbrechung bei der Inanspruchnahme des Sozialausweises zu haben, ist die rechtzeitige Beantragung wichtig. Der Bewilligungsbescheid kann nachgereicht werden. Vermerken Sie bitte auf Ihrem Antragsschreiben, dass Sie den Bewilligungsbescheid noch nachreichen.

Woher bekomme ich den Antrag, wenn ich keinen Drucker habe?

Die Abholung von Antragsformularen per Selbstbedienung ist im Eingangsbereich des Haus der Sozialen Dienste im Juri-Gagarin-Ring 150 möglich. Der Vorraum ist in der Zeit vom Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie zugänglich.

Sollte eine persönliche Abholung nicht möglich sein, ist auch eine telefonische Abforderung unter 0361 655-6161 möglich. Sie erhalten das Antragsformular dann per Post zugeschickt.

Sozialausweis

Wie kann ich meinen Sozialausweis verlängern?

Die Beantragung des Sozialausweises ist formlos möglich. Das bedeutet, dass Sie kein Antragsformular ausfüllen müssen. Sie können schriftlich oder telefonisch den Sozialausweis im Amt für Soziales beantragen. Antragsbegründende Unterlagen (z. B. Leistungsbescheid) sind in jedem Fall schriftlich nachzureichen.

Muss ich den originalen, abgelaufenen Sozialausweis mit einreichen?

Nein. Es ist wichtig, dass die Sozialausweis-Nr. auf den Unterlagen vermerkt wird. Der Ausweis selbst muss nicht mit eingereicht werden.