Ein- und mehrtägige Schul- und Kitaausflüge
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Für die Teilnahme Ihres Kindes an ein- und mehrtägigen Ausflügen in der Schule oder Kindertageseinrichtung bekommen Sie eine Kostenübernahmeerklärung. Das Formular wird Ihnen im Rahmen der Bewilligung der Leistungen für Bildung zugeschickt. Bitte geben Sie es unverzüglich unterschrieben in der Schule oder Kindertageseinrichtung ab. Die Einrichtung beantragt nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung die Übernahme der Kosten für geplante Ausflüge oder Klassenfahrten beim Amt für Soziales.
War es der Schule/Kita nicht möglich, die angefallenen Kosten rechtzeitig zu beantragen, können die Kosten für den Ausflug auch nach Vorlage eines Zahlungsbeleges und einer Teilnahmebestätigung an die Eltern erstattet werden.
Taschengeld ist nicht übernahmefähig. Es muss von den Eltern mitgegeben werden.