Kindergeld
Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt.
Kindergeld gibt es grundsätzlich für:
- alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
- Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr sowie
- arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten dieselben Regelungen wie für Kinder in Ausbildung.
Ab 01.01.2023 ist die frühere Staffelung des Kindergeldes abgeschafft. Seither wird für jedes Kind 250 Euro pro Monat gezahlt.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese selber bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.
Kindergeldbezieherinnen- und bezieher mit geringem Einkommen, können einen Kinderzuschlag erhalten. Die Familienkasse hat die wichtigsten Informationen dazu kompakt zusammengefasst.
Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkasse informiert Sie an dieser Stelle ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema „Kindergeld“.