Arbeitslosengeld 2
Das Arbeitslosengeld 2 umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form
- des maßgebenden Regelbedarfs einschließlich
- der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Daneben werden für besondere Lebensumstände wie Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder aus gesundheitlichen Gründen erforderliche kostenaufwändige Ernährung Mehrbedarfe gewährt.
Darüber hinaus können einmalige Leistungen wie Erstausstattung für die Wohnung, für Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen. Für Kinder und Jugendliche werden zusätzlich zum Maßgebenden Regelbedarf Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.
Arbeitslosengeld 2 können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten.
Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.
Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.
Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für
- Ernährung,
- Kleidung,
- Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung),
- Körperpflege,
- Hausrat,
- Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie
- in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist.
- Der Regelbedarf beträgt seit dem 1. Januar 2015 bundeseinheitlich 399,00 EUR.
- Der Regelbedarf für volljährige Partner beträgt jeweils 360,00 EUR.
- Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten 234,00 EUR und von 6. bis einschließlich 13 Jahren sind es dann 267,00 EUR.
- Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren erhalten 302,00 EUR.
- Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen oder Personen zwischen 15 und unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind, erhalten 320,00 EUR.
Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 (Alg 2) stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind.
Ein weiterer Aspekt ist die spezielle Unterstützung von Eltern und Kindern im Rahmen der Grundsicherung durch einmalige Leistungen in Form von Darlehen oder Geld- und Sachleistungen.
Gute Beispiele dafür sind
- die Ausreichung der Kosten des Mehrbedarfs für die Erstausstattung bei Schwangerschaften und Geburt, und
- der monatliche Zuschuss für Alleinerziehende.
Für weitere Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten steht das Jobcenter Erfurt zur Verfügung.
Das Jobcenter Erfurt betreut und fördert Menschen in Erfurt, die Arbeitslosengeld II oder andere finanzielle Unterstützungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB 2) erhalten und vermittelt sie in Arbeit. Außerdem berät das Jobcenter in Fragen der Grundsicherung des Lebensunterhalts und ist Ansprechpartner für Arbeitsuchende und für Arbeitgeber.
Durch die Mitwirkung im lokalen Bündnis „Stark für Familie – Stark für Erfurt“ unterstützt das Jobcenter die Interessen und Bedürfnisse von Erfurter Familien im Leistungsbezug mit vielfältigen Projekten und trägt durch verschiedene Integrationsangebote zu einer sich ständig verbessernden Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.
Für weitere Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten steht das Jobcenter Erfurt unter den nachfolgenden Kontakten zur Verfügung.