Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungsberechtigte können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zur Inanspruchnahme wird ein Teilhabegutschein für die Dauer Ihres Bewilligungszeitraumes in entsprechender Höhe ausgestellt. Dieser wird in Erfurt und Umgebung von vielen Anbietern angenommen und mit dem Amt für Soziales abgerechnet.
Sollte ein Gutschein durch den Anbieter nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden, können Sie sich nach der Abrechnung im Amt für Soziales einen Restgutschein ausstellen lassen.
War eine rechtzeitige Mitteilung der Inanspruchnahme nicht möglich, können die Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben auch nach Vorlage eines Zahlungsbeleges im Einzelfall an die Eltern erstattet werden. Dafür ist die Rückgabe des Original-Teilhabegutscheins erforderlich.