Umweltzone
Maßnahme des Luftreinhalteplanes
Der Luftreinhalteplan der Stadt Erfurt umfasst verschiedene Maßnahmen, durch die die Luftschadstoffbelastung in der Stadt gesenkt werden soll.
Die Umweltzone ist ein vom Freistaat Thüringen angeregtes Instrument auf Grundlage der Bundesgesetzgebung. Seitens der EU werden von den Mitgliedsländern nur geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung der Luftreinhaltewerte gefordert. Die Wahl der Maßnahmen bleibt den Mitgliedstaaten überlassen.
Am 10. Januar 2012 erschien die Bekanntmachung des Thüringer Verwaltungsamtes zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Erfurt, diese sieht u. a. die Einrichtung einer "grünen" Umweltzone zum 1. Oktober 2012 – und damit die Notwendigkeit der Grünen Plakette – vor, da die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind. Innerhalb der Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit der grünen Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung vom 07.05.2021: Stadt Erfurt wird OVG-Urteil zur Umweltzone akzeptieren
- Pressemitteilung vom 07.03.2018: Erfurter Luft ist in den letzten Jahren sauberer geworden – ein Baustein für die gestiegene Lebensqualität in der Stadt
- Pressemitteilung vom 25.03.2015: Reduzierung ultrafeiner Stäube durch Maßnahmen der Luftreinhaltung in Erfurt – ein Beitrag zum aktiven Gesundheitsschutz
- Pressemitteilung vom 19.08.2014: Fortführung der Umweltzone
- Pressemitteilung vom 04.09.2012: Informationen zur Umweltzone
- Pressemitteilung vom 23.08.2012: Einführung Umweltzone Erfurt zum 1. Oktober 2012
- Pressemitteilung vom 23.08.2012: Details zur Einführung Umweltzone Erfurt zum 1. Oktober 2012