Umweltzone

Maßnahme des Luftreinhalteplanes

Verkehrsschild zur Umweltzone an stark befahrener Straße.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Der Luftreinhalteplan der Stadt Erfurt umfasst verschiedene Maßnahmen, durch die die Luftschadstoffbelastung in der Stadt gesenkt werden soll.

Die Umweltzone ist ein vom Freistaat Thüringen angeregtes Instrument auf Grund­lage der Bundesgesetzgebung. Seitens der EU werden von den Mitgliedsländern nur geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung der Luftreinhaltewerte gefordert. Die Wahl der Maßnahmen bleibt den Mit­gliedstaaten überlassen.

Am 10. Januar 2012 erschien die Bekanntmachung des Thüringer Verwaltungsamtes zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Erfurt, diese sieht u. a. die Einrichtung einer "grünen" Umweltzone zum 1. Oktober 2012 – und damit die Notwendigkeit der Grünen Plakette – vor, da die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind. Innerhalb der Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit der grünen Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.