Bewohnerparken und Bewohnerparkgebiete
Zur Verbesserung der Parkbedingungen für die Bewohner in der Erfurter Innenstadt wurde ab 1990 das Bewohnerparken für einzelne Teilgebiete eingeführt und damit den Bewohnern eine bevorrechtigte und flexiblere Nutzung der Parkmöglichkeiten angeboten. Als erstes Bewohnerparkquartier entstand 1992 das Quartier A – Neuwerkstraße. Diesem folgten 1992 das Quartier B – östlicher Ring, 1994 die Quartiere C – Südlicher Ring und D – Wenigemarkt. 1995 kamen die Quartiere E – Andreasviertel, F – Domplatz sowie G – Waldenstraße hinzu. Mit der weiteren städtebaulichen Neuordnung des Gebietes wurden 2001 auch Teile des Brühls als Bewohnerparkquartier H ausgewiesen.
Nach umfangreichen Parkraumuntersuchungen erfolgte 2008 im Gebiet Huttenplatz die Ausweisung als Bewohnerparkgebiet K und 2011 im Gebiet Rudolfstraße als Bewohnerparkgebiet L. In der Erfurter Innenstadt waren bis 2018 zehn Bewohnerparkquartiere ausgewiesen und mit den Buchstaben A bis L gekennzeichnet.
Mit der Parkraumkonzeption für die Innenstadt von Erfurt, welches im Januar 2015 vom Stadtrat bestätigt wurde, wurde nachgewiesen, dass auch in den Gebieten Bonemilchstraße und Bonifaciusstraße die Einführung des Bewohnerparkens gerechtfertigt ist. 2018 wurden die Quartiere in der Innenstadt neu strukturiert, so dass fünf große Bewohnerparkgebiete entstanden.
Warum neue Regelungen?
- Nach der StVO § 45 Abs. 1 dürfen innerhalb eines Bewohnerparkgebietes werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50% der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner reserviert werden. Dies war in einigen Erfurter Bewohnerparkgebieten nicht mehr eingehalten.
- Der Stadtrat hat mit dem Verkehrsentwicklungsplan Teil Innenstadt die Einführung einer “Begegnungszone” beschlossen. Dies ist ein Gebiet in dem der Kraftfahrzeugverkehr auf das notwendige Maß reduziert werden soll, um eine höhere Aufenthaltsqualität für Fußgänger zu erhalten. Die Stellplätze sollen daher ausschließlich den Bewohnern, mobilitätsbeeinträchtigten Personen und Lieferanten zur Verfügung stehen.
Um diese Ziele zu erreichen war eine Neuordnung der Bewohnerparkgebiete notwendig.
Was hat sich geändert?
Aus bisher zehn Bewohnerparkquartieren wurden fünf Bewohnerparkgebiete. Die Gebietsgrößen bieten den Bewohnern eine möglichst große Freiheit bei der Wahl des Stellplatzes, führt aber zu keinem unerwünschten Binnenverkehr innerhalb der Gebiete.
Die kleinteiligen und uneinheitlichen Parkregelungen führten zu einem erhöhten Parksuchverkehr und waren vor allem für Ortsfremde schwer zu verstehen. Nun gelten zwei Regelungen:
- innerhalb der Begegnungszone: Parken mit Bewohnerparkausweis und
- außerhalb der Begegnungszone: Parken mit Parkschein sowie Parken für Bewohner mit Bewohnerparkausweis frei.
1. Stufe: Bewohnerparkgebiete 1, 4 und 5 am 01.09.2018
Zuerst wurden die bisher nicht bewirtschafteten Gebiete Bonemilchstraße und Bonifaciusstraße in den Bewohnerparkgebieten 4 und 5 in die Bewirtschaftung integriert. Dazu stellte die Verwaltung zunächst in einer Bürgerversammlung am 4. Juli 2017 die Ergebnisse der Parkraumerhebungen und die Planungsabsichten vor. Nach der Diskussion mit den Bürgern und Gewerbetreibenden wurden die umsetzbaren Vorschläge und Hinweise in die Konzepte eingearbeitet. Mitteilungen im Internet und Amtsblatt gaben den genauen Einführungstermin für das Bewohnerparken und alle damit zusammenhängenden Bedingungen bekannt.
Zuerst wurde in den Gebieten Bonemilchstraße, Bonifaciusstraße und im Andreasviertel die Beschilderung geändert und Parkscheinautomaten aufgestellt. Diese gingen am 01.09.2018 in Betrieb.
Innerhalb der Bewohnerparkgebiete 1, 4 und 5 liegen die ehemaligen Bewohnerparkquartiere
A – Neuwerkstraße (teilweise)
C – Südlicher Ring (teilweise)
E – Andreasviertel
F – Domplatz
H – Brühl
L – Rudolfstraße.
Für diese Quartiere gab es am 4. Juli 2017 eine gemeinsame Informationsveranstaltung, in der die geplanten Veränderungen erläutert und diskutiert wurden. Die ausgegebenen Bewohnerparkausweise (Kennzeichnung mit Buchstaben) behielten ihre Gültigkeit und wurden mit einem Neuantrag entsprechend ausgetauscht (Kennzeichnung mit Ziffern).
2. Stufe: Bewohnerparkgebiete 2 und 3 am 01.01.2019
Als nächster Schritt wurden die Bewohnerparkgebiete 2 und 3 umbeschildert. Dazu gehören die ehemaligen Bewohnerparkquartiere:
A – Neuwerkstraße (teilweise)
B – Östlicher Ring
C – Südlicher Ring (teilweise)
D – Wenigemarkt
G – Waldenstraße
K – Huttenplatz.
Die Anwohner dieser Gebiete waren ebenfalls zu der Informationsveranstaltung am 4. Juli 2017 eingeladen. Mit dem Ablauf des alten Bewohnerparkausweises und der Beantragung eines neuen, erfolgte die Umschreibung auf die neuen Bewohnerparkgebiete.
Genaue Informationen über die zeitliche Umsetzung erfolgten über die Tagespresse, im Amtsblatt und hier im Internet.
Veröffentlichungen
Pressemeldungen
- Pressemitteilung vom 25.07.2019: Weitere Schritte zur Einführung der Begegnungszone
- Pressemitteilung vom 10.04.2019: Begegnungszone schreitet voran – Barfüßerstraße bald nur noch mit Bewohnerparkplätzen
- Pressemitteilung vom 15.02.2019: Verbesserte Bedienung an neuen Parkscheinautomaten
- Pressemitteilung vom 19.12.2018: Nächster Schritt zur Begegnungszone wird umgesetzt
- Pressemitteilung vom 31.08.2018: Ab morgen gilt das neue Parkraumkonzept
- Pressemitteilung vom 19.07.2018: Parkraumkonzept startet im September
- Pressemitteilung vom 11.01.2018: Hinweis zu den neuen Bewohnerparkausweisen
- Pressemitteilung vom 05.01.2018: Parkraumkonzept startet später
- Pressemitteilung vom 16.11.2017: Neuerungen zum Parken in der Innenstadt
- Bewohnerparkquartier A – Neuwerkstraße
- Bewohnerparkquartier B – Östlicher Ring
- Bewohnerparkquartier C – Südlicher Ring
- Bewohnerparkquartier D – Wenigemarkt
- Bewohnerparkquartier E – Andreasgebiet
- Bewohnerparkquartier F – Domplatz
- Bewohnerparkquartier G – Waldenstraße
- Bewohnerparkquartier H – Brühl
- Bewohnerparkquartier K – Huttenplatz
- Bewohnerparkquartier L – Rudolfstraße