Informationen zur Umweltzone: Verwaltungsbüros in der Stauffenbergallee öffnen am Montag
Die Beschilderung zur Umweltzone wird voraussichtlich am 17. Oktober beginnen und Ende Oktober abgeschlossen sein. Erst wenn alle Schilder stehen, wird die Umweltzone aktiv und rechtsverbindlich wirksam. Ab kommenden Montag, den 10. September sind die extra für die Bearbeitung der Ausnahmeanträge eingerichteten Büros in der Stauffenbergallee 18 geöffnet. Die Sprechzeiten sind Montag von 9 bis 13 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr. Hier werden 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich für die Beratung und Bearbeitung der Anträge tätig sein, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
Derzeit erfüllen rund 9.000 in Erfurt zugelassene Autos nicht die Kriterien der grünen Plakette, nicht alle Halter dieser Fahrzeuge werden eine Ausnahmegenehmigung nach den festgelegten Kriterien erhalten. "Trotzdem ist mit einem Ansturm zu rechnen. Durch die Schonfrist bis Ende Oktober, wenn alle Schilder stehen, ist ein wenig Luft. Es ist daher durchaus ausreichend, Mitte bis Ende September unsere Büros aufzusuchen. Das würde den Andrang etwas entzerren und die Wartezeiten in den Büros verkürzen", so Gerhard Glanz, Leiter des Tiefbau- und Verkehrsamtes, und versichert indes kurze Bearbeitungszeiten.
Parkplätze für die Beantragung stehen in einem Bereich der Schlachthofstraße zur Verfügung Zusätzlich kann der Parkplatz der Stadtwirtschaft ab dem 10. September genutzt werden (Zufahrt über die Liebknechtstraße 20).
Die Ausnahmegenehmigungen werden ab 1. Oktober gültig. Eine Jahresgenehmigung wird dann bis 31. Oktober 2013 gültig ausgeschrieben. Bewohner und Gewerbetreibende in der Umweltzone nehmen am vereinfachten Verfahren teil. Hier kann der Antrag aus dem Internet unter www.erfurt.de/Umweltzone oder vor Ort in der Stauffenbergallee ausgefüllt werden. Kopien vom Personalausweis oder Führerschein werden nicht benötigt, die Vorlage eines Originaldokuments ist ausreichend. Die Bezahlung erfolgt per EC-Karte. Ausnahmsweise ist Barzahlung möglich. Die Ausnahmegenehmigung kann dann sofort mitgenommen werden.
Bewohner und Gewerbetreibende außerhalb der Umweltzone, die eine Ausnahmegenehmigung wünschen, müssen das normale Verfahren durchlaufen und die allgemeinen und besonderen Bedingungen nachweisen (ausführlich auch unter erfurt.de nachzulesen. Bei Vorlage aller Dokumente (zum Beispiel bei der Fuhrparkregelung) können nach Bezahlung (EC-Karte oder in Ausnahme in Bar) ebenfalls die Ausnahmegenehmigungen sofort erteilt werden. Werden Prüfungen der Dokumente erforderlich, erfolgt eine schriftliche oder telefonische Information des Antragstellers bei Fertigstellung.
Ausführliche Informationen hält der umfangreiche Fragen- und Antwortenkatalog auf der Internetpräsenz der Stadt Erfurt bereit. Zudem steht ab kommenden Montag unter 0361 6006598 eine telefonische Hotline bereit, die Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr allgemeine Fragen beantwortet.