Neuerungen zum Parken in der Innenstadt

16.11.2017 12:04

36 Parkscheinautomaten gibt es derzeit in der Erfurter Innenstadt – ab Mitte Oktober werden es nach und nach mehr. Insgesamt 55 dieser grauen Kästen kommen bis voraussichtlich Januar 2018 dazu. Sie sind ein sichtbares Zeichen dafür, dass die Bewohnerparkgebiete in weiten Teilen der Innenstadt neu geordnet werden. In einer weiteren Etappe werden im Frühsommer 2018 weitere Automaten aufgestellt und ein paar alte gegen neue ausgetauscht, so dass dann Ende 2018 insgesamt 134 in Betrieb sein werden. Damit rückt das Ziel der Einführung einer Begegnungszone immer näher. Mit ihr soll der Verkehr im Umfeld der Fußgängerzonen verringert und damit die Aufenthaltsqualität in unserer historischen Altstadt maßgeblich erhöht werden. Halten und Liefern wird weiterhin für jedermann möglich sein.

Weiterer Schritt auf dem Weg zur Begegnungszone

Ein Parkscheinautomat
Foto: Gestern wurde in der Großen Ackerhofsgasse der erste von 55 Parkscheinautomaten aufgestellt. Sie sollen am 15. Januar in Betrieb gehen Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Frühestens im Januar 2019 wird es soweit sein, die Stadtverwaltung reagiert damit auch auf die Kritik, dass die Einführung überstürzt werden sollte. Ein erster Schritt dazu war 2014 die Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen mit der Einrichtung von Ladezonen. In einem zweiten Schritt wurde die Durchfahrt durch die Meister-Eckehart-Straße gekappt. „Poller Paul“ war damals ein kleiner Medienstar …

Schnell wurde klar, dass bei allen Plänen dem ruhenden Verkehr eine zentrale Rolle zukommen musste: Einerseits sind ausreichende, attraktive Stellplatzange­bote für Kunden und Besucher der Altstadt, ihrer Ladengeschäfte und Gaststätten zwingen­de Notwendigkeit für eine lebendige Innenstadt. Andererseits beeinträchtigen ein übermäßiger Parksuchverkehr und wildes Parken die Erlebbarkeit von Erfurts Flaniermeilen wesentlich. Darüber hinaus benötigen die Bewohner der Altstadt ein hinreichendes Angebot an Stellplätzen.

Um die vielfältige Interessenlage bestmöglich zu berücksichtigen und den verschiedenen Ansprüchen gerecht zu werden, wurde ein erfahrenes Planungsbüro mit der Bearbeitung der vorliegenden Parkraumkonzeption beauftragt. Dabei ging es vor allem darum, die vorhandenen Stellplätze mit einer intelligenten Regelung wesentlich besser und effizienter auszunutzen als zuvor.

Entstanden ist dabei die grundlegende Neuordnung der Bewohnerparkgebiete. Damit verbunden ist die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf die gesamte Innenstadt, Es werden zukünftig in der Innenstadt eindeutige, einheitliche und vor allem leicht verständliche Regeln für den ruhenden Verkehr geschaffen.

Was heißt das konkret?

Bestimmte Bereiche, in denen bislang jeder uneingeschränkt parken konnte, werden als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Das bedeutet konkret, dass auch die westliche Innenstadt in das Bewohnerparken einbezogen wird. Somit kann die Parkraumnachfrage besser gesteuert werden.
Außerhalb der Begegnungszone können alle – Bewohner, Kunden, Besucher, Gäste, Patienten – unbegrenzte Zeit gegen Gebühr bzw. mit dem Bewohnerparkausweis parken.
In den Bewohnerparkquartieren werden Parkscheinautomaten aufgestellt.

Die Auswirkungen:

  • Bewohner erhalten in der Begegnungszone und in den neu eingerichteten Bewohnerparkquartieren mehr nutzbaren Parkraum. In den Bewohnerparkgebieten können Bewohner mit amtlichen Haupt- oder Nebenwohnsitz rund um die Uhr mit einem gültigen Bewohnerparkausweis kostenlos parken. Bewohnerparkausweise können im Tiefbau- und Verkehrsamt / Abteilung Verkehr, Johannesstraße 173 beantragt werden.
  • Weniger Verkehr und damit deutlich verbesserte Aufenthaltsqualität in der Innenstadt. 
  • Erfurtern und Besuchern der Innenstadt stehen tagsüber mehr Parkplätze zur Verfügung, da freie Anwohnerparkplätze durch Besucher mit genutzt werden können.
  • Pendler dürfen weiterhin in der Innenstadt (ausgenommen Begegnungszone) parken, müssen allerdings eine Gebühr zahlen. Für sie empfiehlt sich, P+R-Möglichkeiten an den Regionalbahnhöfen und den Stadtbahnendhaltestellen zu nutzen. Fahrgemeinschaften, Kombination von Rad und ÖPNV (Jobticket) sind Alternativen.
  • Erfurter in den Vorstädten: Möglicherweise weichen Pendler in die Bereiche um die Innenstadt aus. 2014 wurde eine umfangreiche Erfassung durchgeführt, die nach Neuregelung des Parkens in der Innenstadt wiederholt wird, um die Auswirkungen auswerten und ggfs. mit wirksamen Maßnahmen gegenzusteuern. Diese könnten z. B. in der Einführung weiterer Bewohnerparkgebiete bestehen.
  • Händlern und Kunden steht mehr Parkraum zur Verfügung, Ausnahme Begegnungszone. In den Parkhäusern befinden sich ausreichende Kapazitäten in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzonen.

Begegnungszone – Was bedeutet das?

Die Kernidee: Im Herzen unserer Altstadt wird die langjährige Tradition der Verkehrsberuhigung in der Innenstadt fortgesetzt und mit dem Ziel „Vorrang für Zufußgehen und Aufenthalt“ mit neuen Inhalten weiterentwickelt. Alle Bereiche sind weiterhin mit Fahrzeugen erreichbar, dennoch wird unnötiger Parksuchverkehr vermieden und die Aufenthalts- und Wohnqualität durch gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme gestärkt.

Welcher Bereich wird zur Begegnungszone?

Die vorhandenen verkehrsberuhigten Bereiche um die Fußgängerzone werden ausgedehnt. Innerhalb dieser Straßenzüge liegt die Begegnungszone: Andreasstraße – Große Ackerhofsgasse – Gera – Augustinerstraße – Johannesstraße – Anger – Eichenstraße – Regierungsstraße – Holzheienstraße – Theaterplatz – Maximilian-Welsch-Straße – Lauentor.

Parkgebühren

Die Parkgebühren betragen einheitlich 1,50 Euro/Stunde und werden im 10-Minuten-Takt abgerechnet. Sie werden fällig Montag bis Samstag in der Zeit von 9 Uhr bis 21 Uhr. Es wird ein Shopping-Ticket geben (4 Stunden zum Preis von 5 Euro) und ein Tagesticket (24 Stunden zum Preis von 10 Euro). Neben der Barzahlung wird es auch möglich sein, benutzerfreundlich mittels Handyticket zu bezahlen.