Bewohnerparkquartier C – Südlicher Ring
Bewohner, die in folgenden Straßen wohnen, können einen Bewohnerparkausweis für das Parkquartier „C“ beantragen:
- Anger
- Bahnhofstraße
- Breite Gasse
- Augustmauer
- Herrenbreitengasse
- Hirschlachufer
- Hopfengasse
- Juri-Gagarin-Ring 2-24 (gerade Hausnummern) und 52-78
- Kartäuserstraße 2-21c, 57-72
- Kronengasse
- Löberstraße
- Mühlgasse
- Rosengasse
- Thomasstraße
Hinweis: Bewohner Juri-Gagarin-Ring Hnr. 21, 23, 25, 33, 35, 45 - 47 erhalten keinen Bewohnerparkausweis. Ihnen werden durch den Eigentümer der Liegenschaft Stellflächen im Parkhaus vorgehalten!
In folgenden Straßen und Plätzen kann in entsprechend gekennzeichneten Flächen unter Beachtung der Verkehrszeichen mit dem Parkausweis „C“ geparkt werden:
- Breite Gasse
- Hirschlachufer
- Juri-Gagarin-Ring 52-78 (Innenhöfe)
- Juri-Gagarin-Ring 6-14 und gegenüber
- Juri-Gagarin-Ring 18-24
- Herrenbreitengasse
- Kartäuserstraße 3-6, 18a-21c
- Kartäuserstraße 57-60, 65-72
- Löberstraße
- Mühlgasse
- Parkplatz Rosengasse
- Rosengasse
- Thomasstraße
- Parkplatz Löbertor (A + C)
- Parkplatz Südring
Änderungen seit 2018
Das Bewohnerparkquartier C – Südlicher Ring teilt sich an der Löberstraße. Der östliche Teil wurde dem Bewohnerparkgebiet 3 und der westliche Bereich dem Bewohnerparkgebiet 4 zugeordnet.