Hinweis zu den neuen Bewohnerparkausweisen
In den vergangenen Tagen mehrten sich die Fragen zu den bereits ausgestellten Bewohnerparkausweisen. Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass für schon genehmigte Bewohnerparkausweise sowie alle, die noch vor Beginn des tatsächlichen Starts ausgestellt werden, die Zeit der Verschiebung bei einer Neubeantragung (z. B. nach Ablauf) dem Antragsteller automatisch auf den neuen Ausweis gutgeschrieben wird.