Verkehrsentwicklungsplan Parkraumkonzeption Innenstadt

Mit dem Stadtratsbeschluss 0160/12 vom 18.07.2012 "Verkehrsentwicklungsplan Erfurt – Teil Innenstadt einschließlich Wirtschaftsverkehr" wurde diese Konzeption als Handlungsgrundlage für die Verwaltung bestätigt – gleichzeitig beauftragte der Stadtrat die Verwaltung ein Parkraumkonzept für die Innenstadt zu erarbeiten. Dieser stimmte der Stadtrat am 29.01.2015 mit dem Stadtratsbeschluss 0129/14 zu.
Die Parkraumkonzeption wurde 2018/2019 umgesetzt.

Eine Reihe parkender Fahrzeuge und im Hintergrund Gebäude
Foto: Parkplatz Eichenstraße Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Zur Verbesserung der Aufenthaltsnutzung sowie der Fußgänger- und Radverkehrsbedingungen muss der Kraftfahrzeugverkehr innerhalb der Begegnungszone auf das notwendige Maß reduziert werden. Mit der Parkraumkonzeption sollte zum einen in der Begegnungszone das Parken auf die Nachfrage der Bewohner und des Wirtschaftsverkehrs beschränkt und damit der Parksuchverkehr in diesem Bereich deutlich minimiert werden. Zum anderen waren Vorschläge zur Neuordnung der Bewohnerparkgebiete sowie zur Aufhebung kostenloser Stellplätze in der Innenstadt zu unterbreiten.

Das Planungsbüro LK-Argus aus Berlin fasste nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme und Analyse folgenden Handlungsbedarf zusammen:

  • Senkung des Parkdruckes, der in den unbewirtschafteten Gebieten aus der Überlagerung von Bewohner- , Beschäftigten- und Besucherparken entsteht.
  • Einfache und einheitliche Regelungen, denn die vielen verschiedenen Parkregelungen sind vor allem für Ortsunkundige verwirrend und führen zu einem erhöhten Parksuchverkehr.
  • Neuordnung der Bewohnerparkgebiete, da die vorhandene Quartierseinteilung den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr genügen.

Für die Konfliktlösung werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

1. Erweiterung des Bewohnerparkens auf die gesamte Innenstadt

Durch das Planungsbüro wird nachgewiesen, dass in den bisher unbewirtschafteten Gebieten ein hoher Parkdruck und die Konkurrenz verschiedener Nutzergruppen besteht. Diese beiden Grundvoraussetzungen rechtfertigen das Einführen von Bewohnerparken in den Gebieten Bonemilchstraße und Bonifaciusstraße. Durch die Bewirtschaftung werden die gebietsfremden Langzeitparker verdrängt und die Chance der Bewohner auf einen freien Stellplatz erhöht sich.

2. Mischparken ohne Parkdauerbegrenzung als Bewirtschaftungsform

Das vorhandene Parkraumangebot ist aufgrund der Vielzahl von Parkregelungen sehr kleinteilig und unübersichtlich, was zu einem erhöhten Parksuchverkehr führt. Innerhalb der Begegnungszone wird der Fahrverkehr nicht eingeschränkt. Die Stellplätze stehen jedoch nur noch Bewohnern, mobilitätseingeschränkten Personen sowie dem Lieferverkehr zur Verfügung. Außerhalb der Begegnungszone muss den Ansprüchen der Bewohner und gebietsfremder Kurzzeitparker Rechnung getragen werden. Deshalb soll dort das Mischprinzip zur Anwendung kommen. Mit einem Bewohnerparkausweis können die Anwohner in ihrem Gebiet frei und Kunden sowie Besucher mit einem gebührenpflichtigen Parkschein unbegrenzt parken. Diese einfache und übersichtliche Regelung trägt auch dazu bei den Parksuchverkehr zu reduzieren.

Karte: Lageplan Neuordnung Bewohnerparkgebiet Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

3. Neuordnung der Bewohnerparkgebiete

Innerhalb eines Bewohnerparkquartiers dürfen tagsüber maximal 50 % des Parkraumes für Bewohnerparken reserviert werden. Da dies in einigen Gebieten nicht mehr einzuhalten ist, werden die bisher zehn Bewohnerparkquartiere auf fünf Bewohnerparkgebiete reduziert. Als natürliche und bauliche Grenze wurden Flüsse und große Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt. Die größeren Gebiete erhöhen außerdem die Parkchancen der Bewohner, da grundsätzliche mehr Stellplätze zur Verfügung stehen.

Während des Planungsprozesses wurden in zwei Workshops mit Vertretern der Stadtratsfraktionen, der interessierten Verbände und anderer Interessenvertreter die Analysen und die Ergebnisse diskutiert. Die Drucksache 0129/14 "Parkraumkonzeption für die Innenstadt von Erfurt" wurde am 29.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen.

Berichterstattung

Durch den Stadtrat wurde die Stadtverwaltung aufgefordert einen regelmäßigen Bericht zur Umsetzung der Parkraumkonzeption in den zuständigen Gremien vorzustellen.

1. Bericht zur Umsetzung der Parkraumkonzeption

Im September 2015 erfolgte der "1. Bericht zur Umsetzung der Parkraumkonzeption" mit der Drucksache 1502/15. Als wesentliche Inhalte können hervorgehoben werden:

  • Die Grenzen der neuen Bewohnerparkgebiete sind detailliert festgelegt, alle wesentlichen Vorarbeiten für die gesamte Bewirtschaftung der Innenstadt und für die Neuausweisung der Bewohnerparkgebiete sowie die Festlegung der Standorte der Parkscheinautomaten sind abgeschlossen.
  • Vor Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der gesamten Innenstadt sollte der Bestand und die Belegung des Ruhenden Verkehrs in den sogenannten Beobachtungsgebieten erfolgen. Diese umfangreiche Untersuchung liegt vor.

2. Bericht zur Umsetzung der Parkraumkonzeption

Der "2. Bericht zur Umsetzung der Parkraumkonzeption" wurde mit der Drucksache 0402/16 im Mai und Juni 2016 den Gremien vorgestellt. Da eine konkrete zeitliche Einordnung erst mit der Bestätigung des Haushaltes möglich ist, erfolgte ein Bericht über die Abfolge der einzelnen Schritte. Alle notwendigen Vorarbeiten sind bereits realisiert. In Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Realisierungszeit wurden zwei Varianten dargestellt:

Variante 1 - Drei Stufen (Gesamtdauer ca. 12 Monate):

  1. Bewohnerparkgebiete 4 und 5
  2. Bewohnerparkgebiete 1 und 3
  3. Bewohnerparkgebiet 2

Variante 2 - Zwei Stufen (Gesamtdauer ca. 8 Monate)

  1. Bewohnerparkgebiet 1, 4 und 5
  2. Bewohnerparkgebiet 2 und 3

3. Bericht zur Umsetzung der Parkraumkonzeption

Mit der Drucksache 0804/17 wurde der "3. Bericht zur Umsetzung der Parkraumkonzeption" im August 2017 den Gremien vorgestellt. Im April 2017 konnte ein Planungsbüro für die umfangreiche Neu-/Umbeschilderung gebunden werden. Weiterhin wird in der Drucksache die Neuordnung der Bewohnerparkgebiete in zwei Stufen dargestellt.

  1. Umsetzung Bewohnerparkgebiet 1, 4 und 5 im Oktober 2017
  2. Umsetzung Bewohnerparkgebiet 2 und 3 April/Mai 2018

Hinweis: aus unterschiedlichsten Gründen musste die Umsetzung bis 09/2018 und 01/2019 verschoben werden.

Bewohnerparken und Bewohnerparkgebiete

Auf der Erfurter Internetseite wird über die Gründe und Abfolge der Umbeschilderungen der Bewohnerparkgebiete informiert.

Parkraumuntersuchung für die Beobachtungsgebiete am Rand der Innenstadt

Mit der Umsetzung der Parkraumkonzeption Innenstadt wurden Verdrängungen von Berufspendlern, Auszubildenden und anderen gebietsfremden Langzeitparken in die Gebiete am Rand der Innenstadt befürchtet. Der Vergleich der Vorher-Untersuchungen (siehe 1. Bericht zur Umsetzung der Parkraumkonzeption) aus dem Jahr 2014 und der Nachher-Untersuchung von 2019 konnte nachweisen, dass vor allem die positive Einwohnerentwicklung und der zunehmende Fahrzeugbesitz zu einer höheren Auslastung der öffentlichen Stellplätze in den Beobachtungsgebieten führte. In der Mehrzahl der Beobachtungsgebiete nahm der Anteil an gebietsfremden Langzeitparkern ab. Eine geringe Erhöhung ist in den Gebieten 03 Bebelstraße, 04 Liebknechtstraße und 08 Alfred-Hess-Straße zu verzeichnen.

Seit 1992 wurde bereits ein Großteil der Innenstadt bewirtschaftet, so dass eine Verlagerung lediglich aus den zusätzlich in die Bewirtschaftung aufgenommenen Gebieten Bonemilchstraße und Bonifaciusstraße zu erwarten gewesen wäre. Der Vergleich der Vorher- und Nachher-Analyse zeigt keine negativen Auswirkungen der ausgedehnten Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt auf die Beobachtungsgebiete. Die Erweiterungen der Park-and-Ride-Anlagen Europaplatz und Messe werden zu einer weiteren Entlastung beitragen.

Aufgrund der dargestellten Defizite sind Maßnahmen zur Entlastung der Gebiete notwendig. Da bereits alle Möglichkeiten zur Einrichtung legaler Stellplätze genutzt wurden, kann die Anzahl der öffentlichen Stellplätze nicht erweitert werden. Deshalb müssen Lösungen gefunden werden, die die Nachfrage vor allem im öffentlichen Raum senkt. Daher wurde die Parkraumbewirtschaftung mittels Bewohnerparken, die Verringerung der Nachfrage und Minimierung des Fahrzeugbestandes durch Mobilitätsmanagementmaßnahmen sowie die Erhöhung privater Stellplatzkapazitäten betrachtet. Die Kriterien zur Einführung von Bewohnerparken wurden bürgernah im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und gemäß der Einschätzung ihrer Wirkung festgelegt. Entsprechend der Auslastung der Gebiete sowie deren Anteil an Langzeitparkern wurde für die Parkraumbewirtschaftung eine Prioritätenreihung vorgenommen:

Priorität 1
1.1 Beobachtungsgebiet 04 Liebknechtstraße

Priorität 2
2.1 Beobachtungsgebiet 05 Thälmannstraße
2.2 Beobachtungsgebiet 06 Robert-Koch-Straße
2.3 Beobachtungsgebiet 11 Spielbergtor

Priorität 3
3.1 Beobachtungsgebiet 07A Goethestraße Ost
3.2 Beobachtungsgebiet 03 Bebelstraße

Priorität 4
4.1 Beobachtungsgebiet 02 Nordhäuser Straße

Parallel zu der Umsetzung des Bewohnerparkens sind in den Gebieten Maßnahmen, welche Alternativen zur Kfz-Nutzung bieten, zu prüfen und umzusetzen. Dies ist insbesondere die Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie des ÖPNVs. Der hohe Anteil an Dauerparkern in den Gebieten zeigt deutlich das Potential für Lastenräder und Carsharing, um nicht auf die Fahrzeugnutzung sondern lediglich auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten. Alle Maßnahmen zusammen ergänzen sich und minimieren den Stellplatzbedarf.

Es wurde nachgewiesen, dass insbesondere in den Beobachtungsgebieten nördlich und östlich der Innenstadt die Einordnung von Quartiersgaragen sinnvoll wäre.

Veröffentlichungen