Klarstellungssatzungen
Allgemeine Rechtsgrundlagen
Eine Gemeinde kann entsprechend § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB durch Satzung festlegen, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen. Sinn und Zweck der Satzung ist es, für künftige Baugenehmigungsverfahren Streitigkeiten über die Zugehörigkeit eines Baugrundstücks zum Innen- oder zum Außenbereich auszuschließen.
Durch den Erlass von Klarstellungssatzungen werden die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile deklaratorisch festgelegt. Für jedes Grundstück, welches innerhalb der Grenzen des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils" liegt, muss auch Innenbereichsqualität bestehen. Der Gemeinde steht kein planerisches Ermessen zu, über die Satzung bestimmte Grundstücke dem Innenbereich zuzuordnen, die diese Innenbereichsqualität nicht aufweisen, bzw. Grundstücke von der Anwendung auszuschließen, die Innenbereichsqualität aufweisen.
Alle Klarstellungssatzungen, die rechtswirksam sind werden auf dieser Seite aufgeführt.
Liste aller Klarstellungssatzungen
Name | Beschreibung |
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KLS001 | Klarstellungssatzung Hochheim |
KLS002 | Klarstellungssatzung Bischleben - Stedten |
KLS003 | Klarstellungssatzung Möbisburg |
KLS004 | Klarstellungssatzung Rhoda |
KLS005 | Klarstellungssatzung Dittelstedt - West |
KLS006 | Klarstellungssatzung Dittelstedt |
KLS007 | Klarstellungssatzung Bindersleben |
KLS008 | Klarstellungssatzung Schmira |
KLS009 | Klarstellungssatzung Frienstedt |
KLS010 | Klarstellungssatzung Gottstedt |
KLS011 | Klarstellungssatzung Ermstedt |
KLS012 | Klarstellungssatzung Alach |
KLS013 | Klarstellungssatzung Marbach |
KLS014 | Klarstellungssatzung Salomonsborn |
KLS015 | Klarstellungssatzung Schaderode |
KLS016 | Klarstellungssatzung Töttelstädt |
KLS017 | Klarstellungssatzung Tiefthal |
KLS018 | Klarstellungssatzung Kerspleben |
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