Klarstellungssatzungen

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Eine Gemeinde kann entsprechend § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB durch Satzung festlegen, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen. Sinn und Zweck der Satzung ist es, für künftige Baugenehmigungsverfahren Streitigkeiten über die Zugehörigkeit eines Baugrundstücks zum Innen- oder zum Außenbereich auszuschließen.

Durch den Erlass von Klarstellungssatzungen werden die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile deklaratorisch festgelegt. Für jedes Grundstück, welches innerhalb der Grenzen des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils" liegt, muss auch Innenbereichsqualität bestehen. Der Gemeinde steht kein planerisches Ermessen zu, über die Satzung bestimmte Grundstücke dem Innenbereich zuzuordnen, die diese Innenbereichsqualität nicht aufweisen, bzw. Grundstücke von der Anwendung auszuschließen, die Innenbereichsqualität aufweisen.

Alle Klarstellungssatzungen, die rechtswirksam sind werden auf dieser Seite aufgeführt.

Liste aller Klarstellungssatzungen

Tabelle: Klarstellungssatzungen
Name Beschreibung
KLS001 Klarstellungssatzung Hochheim
KLS002 Klarstellungssatzung Bischleben - Stedten
KLS003 Klarstellungssatzung Möbisburg
KLS004 Klarstellungssatzung Rhoda
KLS005 Klarstellungssatzung Dittelstedt - West
KLS006 Klarstellungssatzung Dittelstedt
KLS007 Klarstellungssatzung Bindersleben
KLS008 Klarstellungssatzung Schmira
KLS009 Klarstellungssatzung Frienstedt
KLS010 Klarstellungssatzung Gottstedt
KLS011 Klarstellungssatzung Ermstedt
KLS012 Klarstellungssatzung Alach
KLS013 Klarstellungssatzung Marbach
KLS014 Klarstellungssatzung Salomonsborn
KLS015 Klarstellungssatzung Schaderode
KLS016 Klarstellungssatzung Töttelstädt
KLS017 Klarstellungssatzung Tiefthal
KLS018 Klarstellungssatzung Kerspleben

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