Flächennutzungsplan
Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans (FNP) im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz usw.) die vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Er ist somit das zentrale Steuerungsinstrument für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.
Aus dem Flächennutzungsplan lassen sich keine konkreten Rechtsansprüche, zum Beispiel das Recht, ein Grundstück zu bebauen, ableiten. Er ist jedoch wichtige Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne), die mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Entwicklung in Teilbereichen der Stadt konkretisieren.
Der Flächennutzungsplan besteht aus dem Planwerk im Maßstab 1 : 10 000 und dem Erläuterungsbericht.
Der Flächennutzungsplan wird auf Grund verschiedener Entwicklungen und Projekte kontinuierlich den planerischen Erfordernissen angepasst. Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen können zum Beispiel Festsetzungen vorgesehen sein, die sich nur teilweise aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lassen. Da nach § 8 Baugesetzbuch Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird parallel zum Bebauungsplanverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
- FNP-Änderung Nr. 11 im Bereich Melchendorf "Am Buchenberg", wirksam seit 01.03.2019
- FNP-Änderung Nr. 15 im Bereich Johannesvorstadt/Hohenwinden "Naherholungsgebiet Nordstrand", wirksam seit 21.09.2019
- FNP-Änderung Nr. 25 für den Bereich Ilversgehofen bis Marbach "Ehemalige Bahnstrecke Erfurt-Nord - Gewerbepark Blumenstraße", wirksam seit 01.03.2019
- FNP-Änderung Nr. 27 für den Bereich Altstadt "Nördlich Zitadelle Petersberg - Andreasgärten", wirksam seit 31.08.2018
- FNP-Änderung Nr. 28 im Bereich Krämpfervorstadt „Zum Güterbahnhof/An der Kalkreiße/Am Alten Nordhäuser Bahnhof - ICE-City Ost“, wirksam seit 12.04.2023
- FNP-Änderung Nr. 29 im Bereich Krämpfervorstadt „Iderhoffstraße /Am Alten Nordhäuser Bahnhof“, wirksam seit 12.04.2023
- FNP-Änderung Nr. 30 für den Bereich Dittelstedt "Rudolstädter Straße - Caravan- und Campingplatz", wirksam seit 01.03.2019
- FNP-Änderung Nr. 32 im Bereich Andreasvorstadt "Nördlich Riethstraße/östlich Warschauer Straße", wirksam seit 01.03.2019
- FNP-Änderung Nr. 33 im Bereich Löbervorstadt „Martin-Anderson-Nexö-Straße/Arndtstraße - Quartier Lingel am Steigerwald“, wirksam seit 20.04.2022 - Teil 1
- FNP-Änderung Nr. 33 im Bereich Löbervorstadt „Martin-Anderson-Nexö-Straße/Arndtstraße - Quartier Lingel am Steigerwald“, wirksam seit 20.04.2022 - Teil 2
- FNP-Änderung Nr. 35 für den Bereich Hochheim "Gothaer Straße/östlich Wartburgstraße", wirksam seit 21.02.2020
- FNP-Änderung Nr. 37 für den Bereich Johannesvorstadt „Leipziger Straße/östlich Greifswalder Straße“, wirksam seit 25.10.2023
- FNP-Änderung Nr. 38 für den Bereich Löbervorstadt "Südlich Schillerstraße/Am Stadtpark - Braugoldareal", wirksam seit 21.08.20
- FNP-Änderung Nr. 40 für den Bereich Gispersleben "Nordhäuser Straße/Europaplatz", wirksam seit 21.08.20
- FNP-Änderung Nr. 41 im Bereich Schmira, Teilbereiche 1 Eisenacher Straße, Am Knotenberg, Frienstedter Straße; 2 Südlich in Brühl; 3 Südlich Kornweg; 4 Südlich Seestraße
- FNP-Änderung Nr. 44 für den Bereich Gispersleben "Nordhäuser Straße/nördlich Lissabonner Straße", wirksam seit 27.03.2024
- FNP-Änderung Nr. 46 im Bereich 1 Hochstedt, "Östlich Flachsweg/nördlich Brunnenstraße", Bereich 2 Hochstedt "Talsperre Vieselbach" und Bereich 3 Hochstedt, Vieselbach "Ehemalige Trinkwasserschutzzone Hochstedt"
Eine Berichtigung des Flächennutzungsplans ist eine nachträgliche nachrichtliche Anpassung an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Die Berichtigung wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt wirksam.
- FNP-Berichtigung Nr. 6 für den Bereich Altstadt, Bebauungsplan ALT614 „Am Hügel", wirksam seit 28.09.2018
- FNP-Berichtigung Nr. 8 für den Bereich Johannesplatz, Bebauungsplan JOP705 Wohnen am Bürgerpark", wirksam seit 07.08.2020
- FNP-Berichtigung Nr. 10 für den Bereich Stotternheim, Bebauungsplan STO600 "Walter-Rein-Straße", wirksam seit 05.05.2017
- FNP-Berichtigung Nr. 12 für den Bereich Bindersleben, Bebauungsplan BIN651 "An der Weinsteige-nördlicher Teilbereich", 1. Änderung, wirksam seit 10.11.2017
- FNP-Berichtigung Nr. 13 für den Bereich Gispersleben, Bebauungsplan GIS653 "Wohnanlage am Kilianipark", wirksam seit 13.04.2018
- FNP-Berichtigung Nr. 14 für den Bereich Kerspleben, Bebauungsplan KER709 „Am Holzbiel“ wirksam seit 20.08.2021
Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt seit dem 27.05.2006 über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Im Laufe der Zeit erfolgten eine Reihe von Änderungen und Berichtigungen, die nunmehr in die Planzeichnung (Planstand: 24.03.2017) aufgenommen wurden. Die Neubekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 12 am 14.07.2017.
Die angebotene Darstellung dient nur zur allgemeinen Information. Er ist aufgrund seines Erstellungsmaßstabes 1 : 10.000 nicht flurstücksgenau.
Amtliche Auszüge aus dem Flächennutzungsplan sind nur im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung erhältlich!
Der Erläuterungsbericht enthält als Bestandteil des Flächennutzungsplans Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Vorgaben. den Rahmenbedingungen und Zielen sowie den Inhalten.
Als Anlage zum Erläuterungsbericht gibt es eine Reihe von Textkarten, die der grafischen Untersetzung der einzelnen Themen dienen.
- Textkarte 1.3/ 1: Informelle Planungen
- Textkarte 1.4 /1: Vorrang- und Vorhaltsgebiete
- Textkarte 2.1 /1: Entwicklungsachsen Thüringen
- Textkarte 2.1 /2: Verdichtungsraum Erfurt
- Textkarte 2.3 /1: Stadträumliche Gliederung
- Textkarte 2.4 /1: Baubeschränkungsgebiete
- Textkarte 2.4 /2: Denkmalschutz
- Textkarte 2.4 /3: Sanierungs- und andere Fördergebiete
- Textkarte 2.7 /1a: Zentrenstruktur Gesamtstadt
- Textkarte 2.7 /1b: Zentrenstruktur Innenstadt
- Textkarte 2.8 /1: Landschaftliche Rahmenbedingungen
- Textkarte 3.2 /1: Stadtentwicklung Funktionsmodell
- Textkarte 3.2/2: Stadtstruktur
- Textkarte 3.3 /1: Wohnbauflächen
- Textkarte 3.3 /2: Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne für den Wohnungsbau
- Textkarte 3.4 /1: Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne für Gewerbe und Dienstleistungen
- Textkarte 3.4 /2: Gewerbeflächenentwicklung
- Textkarte 3.6 /1: Sondergebiete
- Textkarte 3.7 /1: Zentralörtliche Einrichtungen und wichtige Einrichtungen des Gemeinbedarfs
- Textkarte 3.7 /2: Öffentliche Verwaltung
- Textkarte 3.7 /3: Grundschulen
- Textkarte 3.7 /4: Regelschulen, Gymnasien und Gesamtschulen
- Textkarte 3.7 /5: Berufsbildende Schulen
- Textkarte 3.7 /6: Förderschulen, besondere Bildungseinrichtungen und Internate
- Textkarte 3.7 /7: Universität und Fachhochschule
- Textkarte 3.7 /8: Kindereinrichtungen
- Textkarte 3.7 /9: Einrichtungen für Jugendliche
- Textkarte 3.7 /10: Einrichtungen für Senioren
- Textkarte 3.7 /11: Einrichtungen für behinderte Menschen
- Textkarte 3.7 /12: Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
- Textkarte 3.7 /13: Sportplätze
- Textkarte 3.7 /14: Sport- und Turnhallen
- Textkarte 3.7 /15: Sondersportanlagen
- Textkarte 3.8 /1: Funktionale Gliederung des Straßennetzes
- Textkarte 3.8 /2: Entwicklungskonzept Öffentlicher Personennahverkehr, ÖPNV
- Textkarte 3.8 /3: Radverkehr
- Textkarte 3.9 /1: Technische Infrastruktur
- Textkarte 3.10 /1: Grünstrukturplan
- Textkarte 3.10 /2: Öffentliche Grünanlagen und Parks
- Textkarte 3.10 /3: Kleingartenanlagen im "Stadtverband der Kleingärtner e. V."
- Textkarte 3.10 /4: Regionales Entwicklungskonzept Erfurter Seen
- Textkarte 3.11 /1: Land- und Forstwirtschaft
- Textkarte 3.12 /1: Gewässer
- Textkarte 3.13 /1: Rohstoffsicherung
- Textkarte 3.14 /1: Ausgleichsflächen
- Textkarte 3.14 /2: Schutzgebiete
- Textkarte 3.15 /1: Altlasten – nachgewiesene Kontaminationen
Die Beipläne dienen der Erläuterung wichtiger Einzelthemen.
- Beiplan 1: Regionale Einordnung der Stadt – Maßstab 1:100.000/1:400.000
- Beiplan 2: Strukturelle Gliederung – Maßstab 1:50.000
- Beiplan 3: Bauleitplanung – Maßstab 1:25.000
- Beiplan 4: Zentrenstruktur – Maßstab 1:10.000/1:25.000
- Beiplan 5: Denkmalschutz – Maßstab 1:2.000
- Beiplan 6: Stadtentwicklung Funktionsmodell – Maßstab 1:25.000
- Beiplan 7: Wohnen – Maßstab 1:25.000
- Beiplan 8: Arbeiten – Maßstab 1:25.000
- Beiplan 9: Verkehr – Maßstab 1:3.200/1:50.000
- Beiplan 10: Technische Versorgung – Maßstab 1:50.000
- Beiplan 11: Grünstruktur – Maßstab 1:25.000
- Beiplan 12: Landwirtschaft – Maßstab 1:25.000
- Beiplan 13: Naturschutz – Maßstab 1:25.000
- Beiplan 14: Umwelt, Wasser, Lärm und Boden – Maßstab 1:50.000
- Beiplan 15: Umwelt-Klima – Maßstab 1:25.000
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Landeshauptstadt Erfurt wurde mit seiner Bekanntmachung am 27.05.2006 erstmals wirksam. Im Laufe der Zeit erfolgten eine Reihe von Änderungen und Berichtigungen, die mit der aktuellen Neubekanntmachung in die Planzeichnung aufgenommen wurden.
Hier finden Sie den Flächennutzungsplan mit dem Stand seiner Bekanntmachung am 27.05.2006 mit den Änderungen und Berichtigungen bis zur Neubekanntmachung am 14.07.2017.