Klarstellungssatzung: KLS017

Klarstellungssatzung Tiefthal

Geltungsbereich: KLS017 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Satzung der Stadt Erfurt nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Klarstellungssatzung für den Ortsteil Tiefthal

Status: rechtskräftig seit 13.06.2008


 

 

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalsatzungen, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden.
Lassen Sie sich zum Verständnis der Satzung fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

Zum Stadtplan

Bauinformationsbüro