Gesetzlich geschützte Biotope der Stadt Erfurt
Gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 18 Thüringer Naturschutzgesetz sind bestimmte Biotope unmittelbar geschützt. Eine formelle Unterschutzstellung durch eine Rechtsverordnung muss nicht erfolgen. Erhebliche Beeinträchtigungen oder gar deren Zerstörung sind in diesen Biotopen grundsätzlich verboten.
Im Gebiet der Stadt Erfurt sind u. a. folgende Biotope gesetzlich geschützt:
- naturnahe Fließgewässer einschließlich deren Uferböschungen mit Gehölzen
- naturnahe Kleingewässer einschließlich deren Verlandungsbereiche
- Sümpfe und Röhrichte
- Großseggenrieder und Nasswiesen
- nicht intensiv genutzte Feuchtwiesen
- Quellbereiche
- Binnensalzstellen
- Trockenrasen
- Streuobstwiesen
- Wälder, Gebüsche und Staudenfluren trockenwarmer Standorte
- Sumpf- und Auenwälder
- Schlucht- und Hangschuttwälder
- Lehm- und Lösswände
- Hohlwege
- Lesesteinhaufen
- Erdfälle
- ausgebeutete und nach öffentlichem Recht nicht für eine Folgenutzung vorgesehene Lockergesteinsgruben und Steinbrüche
Die derzeit etwa 350 geschützten Biotope im Stadtgebiet von Erfurt sind in einem Kataster erfasst, das während der Dienstzeiten der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt einsehbar ist.