Landschaftsplan Erfurt

Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt gemäß den gesetzlichen Anforderungen des § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) über einen gültigen Landschaftsplan. Der Landschaftsplan definiert die wesentlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und bildet somit die ökologische Grundlage für eine langfristige Entwicklung in der Landeshauptstadt Erfurt.

Grundlagen

Die Erarbeitung des Landschaftsplanes stellt eine komplexe Aufgabe im Bereich der Umweltverwaltung dar, in der vielfältige Umweltmedien Berücksichtigung finden. Der Landschaftsplan setzt sich insbesondere mit folgenden Schwerpunkten auseinander:

  • Darstellung des bestehenden und geplanten Zustandes von Natur und Landschaft
  • Erarbeitung von Schutzgebieten, Biotopverbundstrukturen und Maßnahmen zum Artenschutz
  • Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz von Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild
  • Ermittlung von Kompensationsmaßnahmen
  • Definition von Freiraumsystemen

Der Landschaftsplan findet bei der Flächennutzungsplanung, bei der Erarbeitung von Bebauungsplänen, in Verwaltungsverfahren sowie bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Berücksichtigung. Zudem ist der Landschaftsplan eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der EG-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie.

Historie

Der erste Landschaftsplan wurde bereits im Zeitraum 1992 - 1994 für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt vor der Gebietsreform 1994 erarbeitet. Durch außerordentlich intensive Bautätigkeiten in der Nachwendezeit kam es ab 1990 zu großflächigen Eingriffen in Natur und Landschaft. Das durch das Fehlen eines Flächennutzungsplanes begründete Defizit bei der Berücksichtigung der Belange von Naturhaushalt, Landschaftsbild und Grünflächensicherung im Stadtgebiet Erfurt konnte mit Hilfe dieser Landschaftsplanung teilweise kompensiert werden. Nach der Gebietsreform wurde im Jahr 1997 der Landschaftsplan um das erweiterte Stadtgebiet ergänzt.

Aktuelle Fortschreibung

Die fortschreitende städtebauliche Entwicklung in der Landeshauptstadt Erfurt sowie die aus dem Europarecht resultierenden veränderten Anforderungen an den Arten- und Biotopschutz sowie an die ökologisch orientierte Gewässerentwicklung machen eine Fortschreibung des Landschaftsplanes erforderlich (vgl. § 9 Abs. 4 BNatSchG). Folgende Schwerpunkte werden bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes verfolgt:

  • Erarbeitung von Handlungsstrategien zur Gestaltung von Naturräumen im Erfurter Stadtgebiet
  • Anpassung der landschaftsräumlichen Entwicklung an die Anforderungen aus dem Europarecht (Natura 2000-Gebiete, EU-Wasserrahmenrichtlinie)
  • Definition von Flächennutzungsarten

Bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes erfolgt zunächst die Definition großräumiger landschaftsplanerischer Ziele im Landschaftsplan Erfurt / Rahmenkonzept "Masterplan Grün" im Maßstab 1:25.000. Im Anschluss werden diese Ziele in einzelnen Detailplanungen konkretisiert.

Umwelt- und Naturschutzamt