Bürgerbeteiligung: Einwohnerantrag
Der Einwohnerantrag
Einwohner können beantragen, dass der Stadtrat über eine Angelegenheit, für die er zuständig ist, berät und entscheidet.
Ein zulässiger Einwohnerantrag verpflichtet den Stadtrat, sich mit einer Problematik zu befassen. Genauere Regelungen über die förmlichen Voraussetzungen sind im § 16 der Thüringer Kommunalordnung und im Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) zu finden.
Eine gewisse Unterstützung der Bevölkerung für das jeweilige mit dem Einwohnerantrag begehrte Anliegen ist jedoch eine Grundvoraussetzung. Danach sind Unterschriften von 300 Einwohnern Erfurts erforderlich. Diese müssen am Tage ihrer Unterschrift mindestens 14 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in Erfurt wohnen (gemeldet sein).
Weitere förmliche Voraussetzungen sind:
- die Schriftform des Einwohnerantrages,
- die Ausformulierung des Inhaltes bzw. Antrages,
- die Bereitstellung und Benennung von Vertrauenspersonen und stellvertretenden Vertrauenspersonen,
- Unterschriftenlisten, welche ebenfalls Anforderungen in Form, Inhalt und Umfang aufweisen und
- die Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Regelungen in Form eines Hinweises.
Die Anforderungen gerade an die Unterschriftslisten sind sehr streng. Sie müssen eine Menge an Angaben enthalten und können ungültig werden, wenn manche Angaben fehlen.
Daher wurde ein Muster einer Unterschriftsliste erarbeitet, welches diese formellen Voraussetzungen berücksichtigt. Es wird daher dringend empfohlen, das beigefügte Muster (siehe Download) zu verwenden. Wenn das Muster verwendet wird, muss es beidseitig ausgedruckt werden, da ansonsten die formellen Voraussetzungen an die Unterschriftsliste nicht gegeben sind.
Es können durch die Initiatoren eines Einwohnerantrages auch eigene Unterschriftslisten erarbeitet werden. Es ist dann jedoch zu beachten, dass folgende Punkte auf jedem Blatt der Unterschriftsliste enthalten sein müssen:
- Inhalt des Antrages
- Namen, Anschrift der Vertrauensperson und des stellvertretenden Vertrauensperson
- Datenschutzrechtlichen Hinweis, dass die erhobenen personenbezogenen Daten nur zur Durchführung des jeweiligen Einwohnerantrages verarbeitet und genutzt werden und unverzüglich vernichtet werden, wenn Sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden.
- von den unterzeichneten Personen muss aufgeführt sein:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Anschrift der Hauptwohnung
- Datum der Unterschrift
- Unterschrift (Unterschrift muss persönlich und handschriftlich erfolgen)
Es dürfen keine handschriftlichen Eintragungen mehr nach der Unterschrift vorgenommen werden.
Der Einwohnerantrag kann in der
Stadtverwaltung Erfurt
Bereich Oberbürgermeister
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
abgegeben werden.