Bürgerbeteiligung: Einwohnerfragestunde
Der Stadtrat räumt Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Vertretern von Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden in jeder Sitzung des Stadtrates die Möglichkeit ein, Fragen zu stellen. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Erfurt beziehen.
Die Fragen sind 15 Tage vor der Sitzung des Stadtrates im Büro der Bürgerbeauftragten und Beauftragen für Menschen mit Behinderung, Rathaus, Zimmer 222, Tel. 0361 655-1005 einzureichen.
Nachzulesen in der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seiner Ausschüsse § 10 Einwohnerfragestunde.
Informationen zu den Sitzungsterminen und den Tagesordnungen des Stadtrates und der Ausschüsse finden Sie unter Sitzungen und Termine.