Bürgerbeteiligung: Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
Die Beteiligung erfolgt in der Regel durch eine Auslegung der Planung, die Durchführung von Erörterungsveranstaltungen oder schriftliche Beteiligung des Kreises der Betroffenen.
Für bestimmte gesetzlich normierte Planungen wie z. B. für Bauleitplanverfahren sind diese Beteiligungen einem streng formalisierten Verfahren unterworfen, das für die Stadt bindend ist (siehe z. B. § 3 ff BauGB). Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. Soweit nicht anders bestimmt wird, kann Jedermann seine Stellungnahme binnen einer bestimmten Frist abgeben. Die verschiedenen geäußerten und mitunter entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange werden erfasst, gewichtet und abgewogen. Die abschließende Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt durch den gewählten Stadtrat. Das Abwägungsergebnis wird den Einwendern schriftlich mitgeteilt und kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.