Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Für bestimmte gesetzlich normierte Planungen wie z. B. für Bauleitplanverfahren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung einem streng formalisierten Verfahren unterworfen, das für die Stadt bindend ist. (siehe § 3 ff BauGB)
Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Bauinformationsbüro (siehe unten).
Übersicht der aktuellen Beteiligungen
Es sind keine Einträge vorhanden.
Was Sie beachten sollten?
Soweit nichts anders bestimmt wird, kann jedermann seine Stellungnahme binnen einer bestimmten Frist abgeben, unabhängig davon ob er Eigentümer, Mieter, oder einfach nur Bürger der Stadt Erfurt oder der EU ist.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Belange können nach dem Gesetz unberücksichtigt bleiben.
Ein späterer Normenkontrollantrag gegen die rechtskräftige Satzung ist regelmäßig unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller nicht oder verspätet vorgebracht wurden. Die verschiedenen geäußerten und mitunter entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange werden sorgfältig erfasst, gewichtet und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Die abschließende Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses durch den gewählten Stadtrat am Ende des Planverfahrens.
Das Abwägungsergebnis wird den Einwendern mitgeteilt.
Ihre Rechte
Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und geben Sie Ihre Stellungnahme fristgerecht ab. Näheres erfahren Sie in den einzelnen aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen.