SA KRV421 "Äußere Oststadt"
Sanierungssatzung
Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Äußere Oststadt
Vollverfahren gemäß § 142 Absatz 1 und 3 BauGB
Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 14.12.1996 rechtsverbindlich.
Neudefinierung der Sanierungsziele für das Gebiet südlich der Leipziger Straße mit dem am 20.01.2016 durch den Stadtrat beschlossenen "Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzept Äußere Oststadt" sowie dessen am 24.05.2023 beschlossenen Fortschreibung.
Mit der seit 01.10.2021 rechtsverbindlichen Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Äußere Oststadt“ SA KRV421 für den Teilbereich Ladestraße (TAS005) wurde der Teilbereich Ladestraße aus dem Sanierungsgebiet entlassen. Für den verbleibenden Teilbereich 2 wurde die städtebauliche Sanierung bis 31.12.2030 verlängert.
Weitere Informationen siehe unten.
Downloads zur Sanierungssatzung KRV421
Neudefinierung der Sanierungsziele für das Gebiet südlich der Leipziger Straße
Für das Gebiet südlich der Leipziger Straße wurden mit dem am 20.01.2016 durch den Stadtrat beschlossenen "Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzept Äußere Oststadt" sowie dessen am 14.05.2023 durch den Stadtrat beschlossenen Fortschreibung die Sanierungsziele neu definiert.
Downloads zur Neudefinierung der Sanierungsziele
Teilaufhebung der Sanierungssatzung für den Teilbereich Ladestraße und Verlängerung für den Teilbereich 2
TAS005 - Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Äußere Oststadt“ SA KRV421 für den Teilbereich Ladestraße
Status: rechtsverbindlich seit 01.10.2021
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich
Downloads zur Teilaufhebungssatzung TAS005
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