SA EFM101 "Altstadt"
Sanierungssatzung
Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Altstadt
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB
Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 24.06.1992 rechtsverbindlich.
Teilaufhebung der Sanierungssatzung im Teilbereich "Anger" mit seit 27.02.2015 rechtsverbindlicher Satzung TAS001 (siehe unten)
Mit Beschluss Nr. 0314/21 vom 09.06.2021, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 15 am 20.08.2021 wurde der Durchführungszeitraum für den verbleibenden Geltungsbereich bis zum 31.12.2030 verlängert. (siehe unten).
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.
Downloads zur Sanierungssatzung EFM101
Teilaufhebung der Sanierungssatzung im Teilbereich Anger
TAS001 – Satzung über die Teilaufhebung der Satzung "Sanierungsgebiet Altstadt" im Teilbereich "Anger"
Status: rechtsverbindlich seit 27.02.2015
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.
Verlängerung der Sanierungssatzung
Verlängerung der Sanierungssatzung "Altstadt"
Status: rechtsverbindlich seit 20.08.2021
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.
Downloads zur Verlängerung der Sanierungssatzung EFM101
- SA EFM101 – Verlängerung – Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 am 20.08.2021
- SA EFM101 – Verlängerung – Begründung
- SA EFM101 – Verlängerung – Fotodokumentation
- SA EFM101 – Verlängerung – Fotodokumentation
- SA EFM101 – Verlängerung – Sanierte Bereiche im öffentlichen Raum
- SA EFM101 – Verlängerung – Missstände im öffentlichen Raum
- SA EFM101 – Verlängerung – Kosten- und Maßnahmenübersicht
- SA EFM101 – Verlängerung – Sanierungsgebiete / Aufhebungen im Altstadtbereich
Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalsatzungen, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.
Lassen Sie sich zum Verständnis der Satzung fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
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