SA EFM101 "Altstadt"

Sanierungssatzung

Geltungsbereich: SA EFM101 "Altstadt" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Altstadt

Vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB

Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 24.06.1992 rechtsverbindlich.

Teilaufhebung der Sanierungssatzung im Teilbereich "Anger" mit seit  27.02.2015 rechtsverbindlicher Satzung  TAS001 (siehe unten)

Mit Beschluss Nr. 0314/21 vom 09.06.2021, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 15 am 20.08.2021 wurde der Durchführungszeitraum für den verbleibenden Geltungsbereich bis zum 31.12.2030 verlängert. (siehe unten).

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.

Teilaufhebung der Sanierungssatzung im Teilbereich Anger

Geltungsbereich: TAS001 - Teilaufhebungssatzung für den Bereich Anger Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

TAS001 Satzung über die Teilaufhebung der Satzung "Sanierungsgebiet Altstadt" im Teilbereich "Anger"

Status: rechtsverbindlich seit 27.02.2015

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.

Verlängerung der Sanierungssatzung

Geltungsbereich: SA EFM101 "Altstadt" - Verlängerung Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Verlängerung der Sanierungssatzung "Altstadt"

Status: rechtsverbindlich seit 20.08.2021
 

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.

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Rechtsverbindlich sind nur die Originalsatzungen, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.
Lassen Sie sich zum Verständnis der Satzung fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

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