SA EFM002 "Andreasviertel"
Sanierungssatzung
Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Andreasviertel
Vollverfahren gem. § 142 Abs. 1, 2 und 3 BauGB
Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 30.10.1991 rechtsverbindlich.
Teilaufhebung der Sanierungssatzung für den Teilbereich Nord mit seit 04.06.2021 rechtsverbindlicher Satzung TAS003 (siehe unten)
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.
Downloads zur Sanierungssatzung EFM002
Teilaufhebung der Sanierungssatzung für den Teilbereich Nord
TAS003 - Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Andreasviertel" (SA EFM002) für den Teilbereich Nord
Status: rechtsverbindlich seit 04.06.2021
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.
Downloads zur Teilaufhebungssatzung TAS003
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