SA BRV468 "Brühl"

Sanierungssatzung

Geltungsbereich: SA BRV468 "Brühl" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Satzung über die förmliche Festlegung des Bereiches "Brühl" SA BRV468 als Sanierungsgebiet

Vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB

Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 15.10.1999 rechtsverbindlich.

Konkretisierung der Sanierungsziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans BRV493 "Brühl-Süd, Teil A" mit Beschluss Nr. 0576/17 vom 15.06.2017 (siehe unten)

Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung SA BRV468 „Brühl“ für einen Teilbereich (TAS006), rechtsverbindlich seit 01.10.2021 (siehe unten)

 

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.

Konkretisierung der Sanierungsziele für den Bereich des Bebauungsplan BRV493 "Brühl-Süd, Teil A"

Geltungsbereich: Bebauungsplan BRV493 „Brühl-Süd, Teil A“ Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Mit dem Beschluss Nr. 0576/17 vom 15.06.2017 zum Bebauungsplan BRV493 "Brühl-Süd, Teil A" wurden die Sanierungsziele für diesen Bereich konkretisiert.

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.

Teilaufhebung (TAS006)

Geltungsbereich: TAS006 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung SA BRV468 „Brühl“ für einen Teilbereich (TAS006)

Statur: rechtsverbindlich seit 01.10.2021

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich

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