SA BRV468 "Brühl"
Sanierungssatzung
Satzung über die förmliche Festlegung des Bereiches "Brühl" SA BRV468 als Sanierungsgebiet
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB
Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 15.10.1999 rechtsverbindlich.
Konkretisierung der Sanierungsziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans BRV493 "Brühl-Süd, Teil A" mit Beschluss Nr. 0576/17 vom 15.06.2017 (siehe unten)
Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung SA BRV468 „Brühl“ für einen Teilbereich (TAS006), rechtsverbindlich seit 01.10.2021 (siehe unten)
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.
Downloads zur Sanierungssatzung BRV468
Konkretisierung der Sanierungsziele für den Bereich des Bebauungsplan BRV493 "Brühl-Süd, Teil A"
Mit dem Beschluss Nr. 0576/17 vom 15.06.2017 zum Bebauungsplan BRV493 "Brühl-Süd, Teil A" wurden die Sanierungsziele für diesen Bereich konkretisiert.
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.
Downloads zur Konkretisierung der Sanierungsziele für den Bereich des Bebauungsplanes BRV493 "Brühl-Süd, Teil A"
- Bekanntmachung des Beschlusses
- BRV493 „Brühl-Süd, Teil A“ - Baufelder
- BRV493 „Brühl-Süd, Teil A“ - Baufeld 1, 1. Preis
- BRV493 „Brühl-Süd, Teil A“ - Baufeld 2, 1. Preis
- BRV493 „Brühl-Süd, Teil A“ - Baufeld 3, 1. Preis
- BRV493 „Brühl-Süd, Teil A“ - Baufeld 4, 1. Preis
- BRV493 „Brühl-Süd, Teil A“ - Gestaltungsplan
Teilaufhebung (TAS006)
Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung SA BRV468 „Brühl“ für einen Teilbereich (TAS006)
Statur: rechtsverbindlich seit 01.10.2021
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich
Downloads zur Teilaufhebungssatzung TAS006
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