SA ALT489 "Bahnhofsquartier Erfurt"
Sanierungssatzung
Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SA ALT489 "Bahnhofsquartier Erfurt"
Vollverfahren gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB
Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 22.06.2001 rechtsverbindlich.
Mit Beschluss Nr. 1143/21 vom 06.10.2021, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 24 am 24.12.2021 wurde der Durchführungszeitraum für den verbleibenden Geltungsbereich bis zum 31.12.2030 verlängert.
Mit Beschluss Nr. 1579/24 vom 06.11.2024, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 23 am 18.12.2024 wurden die Sanierungsziele konkretisiert und die vorbereitende Untersuchung für angrenzende westliche Flächen eingeleitet.
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.
Downloads zur Sanierungssatzung ALT489
Downloads zur Verlängerung der Sanierungssatzung ALT489
Downloads zur Konkretisierung der Sanierungsziele der Sanierungssatzung ALT489
- SA ALT489 - Konkretisierung Sanierungsziele - Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 23 am 18.12.2024
- SA ALT489 - Konkretisierte Sanierungsziele
- SA ALT489 - Begründung für die Konkretisierung der Sanierungsziele
- SA ALT489 - Untersuchungsbereich zur Konkretisierung der Sanierungsziele
- SA ALT489 - Erläuterung zur Entwicklung des westlichen Bahnhofquartiers
- SA ALT489 - Synopse der Sanierungsziele
Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalsatzungen, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.
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