SA ALT489 "Bahnhofsquartier Erfurt"
Sanierungssatzung
Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SA ALT489 "Bahnhofsquartier Erfurt"
Vollverfahren gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB
Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 22.06.2001 rechtsverbindlich.
Mit Beschluss Nr. 1143/21 vom 06.10.2021, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 24 am 24.12.2021 wurde der Durchführungszeitraum für den verbleibenden Geltungsbereich bis zum 31.12.2030 verlängert.
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.
Downloads zur Sanierungssatzung ALT489
Downloads zur Verlängerung der Sanierungssatzung ALT489
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