ERG004 - Ergänzungssatzung für den Ortsteil Gispersleben-Viti, Zum Karren

Geltungsbereich: ERG004 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Stadtplanungsamt

Satzung der Landeshauptstadt Erfurt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gispersleben-Viti, Zum Karren

Status: rechtskräftig seit 12.10.2001

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